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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>In den AGB deines Vertrages steht, dass eine Fahrstunde mindestens 3 Tage vorher abgesagt werden muß (egal warum), ansonsten muß diese bezahlt werden. >> > >Nicht ganz, Manne. Den AGB ( http://www.flvbw.de/AGB.pdf )ist zu entnehmen: >**Die Fahrstunden müssen mind. ZWEI Tage vorher abgesagt werden, ansonsten können 3/4 des Fahrstundenpreises in Rechnung gestellt werden. Dem Schüler liegt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden wäre nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.** > >Im Klartext: 3/4 des Fahrstundenpreises sind nur dann weg, wenn der FL in dieser abgesagten Zeit nicht einen anderen Schüler unterrichtete. >Kann die FS also die abgesagte Zeit kurzfristig durch Fahrstunden eines anderen Fahrschülers füllen, kann sie die Zeit natürlich nicht doppelt bezahlt bekommen. > > >Natürlich können die AGB, die einmal als Grundmodell entstanden sind und in den allermeisten FS Anwendung finden, individuell verändert werden. >Ich kenne aber keine Fahrschule, die das tat - und ich kenne nicht wenige. ;o) >Um sicher zu sein, wie es deine FS handhabt, @Lena95X, schaue dir das Kleingedruckte im Vertrag an. > >Ansonsten kann ich mich kk145s Meinung >**Zuerst auf das Geld zu verzichten und dann den Schüler anzuzicken, ist einfach nur kindisch.** >nur anschließen.
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