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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>1. Frag deinen Fahrlehrer - der wird dafür bezahlt. > >2. Es heißt inzwischen Zulassungsbescheinigung Teil I (statt Fahrzeugschein) oder Teil II (statt Fahrzeugbrief). Der Inhalt hat sich dabei auch geringfügig verändert, daher sind zur genauen Unterscheidung die richtigen Begriffe wichtig. > >3. Den Inhalt der Zulassungsbescheinigungen kannst selbst in den Anlagen 5 und 7 zur FZV nachlesen. Zu den Unterschieden der beiden Teile kannst du dir ungefähr merken: In Teil I stehen mehr technische Daten, in Teil II findest du Informationen über die Vorbesitzer. > >4. Im Handbuch steht alles zum Thema Technik und Betrieb. Problem dabei: Das Handbuch (meist eine dicke Mappe, in der dann auch noch alle möglichen anderen Dinge sind) ist sehr umfangreich und es ist reichlich unwahrscheinlich, dass du dort auf die Schnelle etwas finden wirst. Für die Prüfung ist das also keine geeignete Strategie. Wenn du aber irgendein Detail ganz genau wissen willst (Wie verändert sich die zul. Anhängelast abhängig von der Steigung? Welches Motoröl braucht das Fahrzeug? Welche Inspektionsintervalle gelten für ...?), ist das Handbuch dein Freund. > >5. Teil II hat man unterwegs nicht dabei und auch zu Hause nicht immer griffbereit. Sollte man nicht selbst Eigentümer des Fahrzeugs sein (z.B. Leasing, Firmenfahrzeug, ...) hat man dazu gar keinen Zugang. Was exklusiv in Teil II steht, ist aber eigentlich nur beim Kauf/Verkauf interessant. > >6. Was für die Prüfung relevant ist, steht entweder in Teil I oder an einer leicht (ohne Werkzeug) zugänglichen Stelle am oder im Fahrzeug, dazu fält mir für PKW spontan und ohne Anspruch auf Vollständigkeit ein: >- Reifenluftdruck: auf der Innenseite des Tankdeckels >- zul. Stützlast: auf oder in der Nähe der Anhängerkupplung, manchmal am vorderen Rand des Kofferraums >- Fälligkeit der nächsten HU und AU (kombiniert): Aufkleber auf dem hinteren Kennzeichen, Jahreszahl in der Mitte, Monat ist die oberste Zahl, AU war früher separat auf dem vorderen Kennzeichen, steht auch in Teil I ganz vorne (Neufahrzeug) oder ganz hinten (nach der ersten HU) > >7. Frag deinen FL. Lass dir auch die Zulassungsbescheinigung Teil I vor der Prüfung einmal zeigen. Wenn du die in der Prüfung das erste Mal siehst, findest du vermutlich nichts.
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