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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>§ 17 Abs. 3 FeV: >> >>"Der Bewerber hat die praktische Prüfung am Ort seiner Hauptwohnung oder am Ort seiner schulischen oder beruflichen Ausbildung, seines Studiums oder seiner Arbeitsstelle abzulegen." >> >> >>Das heißt für dich: Die komplette Ausbildung und die theoretische Prüfung kannst du ablegen, wo du willst. Einschränkungen gibt es nur für die praktische Prüfung und natürlich willst du die praktische Ausbildung auch dort durchführen, wo du später geprüft wirst. >> >>Die praktische Prüfung ist also grundsätzlich am Hauptwohnsitz durchzuführen, d.h. einen Zweitwohnsitz anzumelden genügt nicht. Vielleicht ist es aber auch gar nicht erforderlich, irgendetwas umzumelden, nämlich wenn du das Kriterium "Arbeitsstelle" erfüllst. Davon würde ich ausgehen, wenn du bezahlt wirst und es eine regelmäßige (Wochen-)Arbeitszeit gibt, d.h. nicht nur gelegentliche Aushilfstätigkeiten. Als Nachweis wird die Behörde wohl einen Arbeitsvertrag sehen wollen. Bei allen Angaben solltet ihr vorab prüfen, ob das, was du da machst, auch keine "Schwarzarbeit" ist. >> >>Zuständig bleibt aber zunächst die Fahrerlaubnisbehörde des Hauptwohnsitzes, d.h. dort musst du deinen Antrag abgeben. Dort kannst du auch die Erlaubnis bekommen, die Prüfung an einem anderen Ort abzulegen, ohne die o.g. Voraussetzungen zu erfüllen. > > >Vielen Dank für deine Antwort. > >Hab mich oben wohl selbst etwas undrücklich ausgedrückt. Also ich bin bei meinem Dad auf 400€ Basis angestellt. Hab dafür x Stunden im Monat zu leisten. D.h ich bin also 50% im Monat hier und 50% eben Zuhause. Reicht sowas als "Arbeitsstelle" oder ist das nur als "geringfügige Aushilfstätigkeiten" anzusehen? > >Habe vorhin mit dem Rathaus meines Hauptwohnsitzes telefoniert. Die Dame erstmal gar nicht geschnallt was ich von ihr will... sie meinte halt irgendwann: es wäre günstiger den Hauptwohnsitz umzumelden... was aber meiner Meinung nach nicht heißt, das sie das verweigert hat das er nicht geht. > >Also packe ich am besten meinen Antrag heute Abend ein, vllt noch die Arbeitspapiere (falls diese auf 400€ Basis dafür gültig sind) und kläre das morgen mit meinem Rathaus persönlich vor Ort? > >Lg
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