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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
> werde da 16 also ab da darf ich dann fahren :) > > >Nein darfst du nicht. Denn im § 22 (4) der Fahrerlaubnisverordnung steht: >Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins (...) erteilt. >Dafür gibt es ein Mindestalter, das du am Vortage deines Geburtstages noch nicht erreicht hast. > >Einzige Ausnahme die ich kenne: >Frage beim zuständigen StVA freundlich nach, ob sie den Führerschein an deine zuständige Polizeistation senden würden, an der du ihn am Geburtstag abholen könntest. >Wenn dieser Weg auch nicht der übliche ist, so gibt es Sachbearbeiter, die sich so kulant zeigen. >Doch musst du dich 1. rechtzeitig darum kümmern (am besten gleich nach dem Bestehen) und 2. sollte es begründet sein. >Letztendlich entscheidet der Sachbearbeiter. >Deine Chancen sehe ich allerdings als sehr gering an. >
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