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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Und zwar bin ich in der Vergangeheit beim "schwarzfahren" mit Bus und Bahn erwischt worden und habe eine Bewährungsstrafe wegen Erschleichung von Leistungen bekommen die aktuell noch läuft. > >Ich will gar nicht wissen, wie du es geschafft hast, dafür eine Bewährungsstrafe (statt einer Geldstrafe bzw. Sozialstunden) zu bekommen. Es ist letztendlich auch egal. > > >>Da ich gerade dabei bin den Führerschein zu machen und bereits seit fast 6 Wochen auf meinen Antrag warte stelle ich mir die Frage ob der Antrag aufgrund der Bewährung abgelehnt werden könnte!? > >Nein. Die Vorstrafe steht in keine Zusammenhang mit verkehrsrechtlichen Vorschriften und es handelt sich auch nicht um eine "erhebliche Straftat" i.S.d. § 11 FeV. Es ist außerdem möglich, dass die Fahrerlaubnisbehörde von der Verurteilung gar nicht erfährt, weil erstens bei Ersterteilungen und Erweiterungen nicht alle Behörden ein Führungszeugnis verlangen und zweitens die Verurteilung abhängig von der Höhe der Strafe gar nicht im Führungszeugnis steht. > >6 Wochen sind auch keine ungewöhnliche Bearbeitungszeit, hier vor Ort geht aktuell nichts unter 8 Wochen. > > >>Muss ich mir dennoch Sorgen machen das der Führerscheinantrag abgelent werden könnte? > >Nein. Abgelehnt würde er sowieso nicht, es würde nur eine MPU angeordnet, bei der du dann die Zweifel an deiner Eignung ausräumen kannst. Dazu wird es aber - diese Prognose wage ich - mit Sicherheit nicht kommen.
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