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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wenn ich in 10 Jahren fahren will muss ich dann eben verlängern, aber der FS verfällt nicht. Schriftlich wollte mir die Dame das aber nicht bescheinigen. > >Wenig überraschend, da die Auskunft (in dieser einfachen Form) falsch ist. > > >>Gibts das irgendwo so zum Nachlesen? > >Ja, § 20 Abs. 2 FeV: > >"Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt." > >Früher war nach 2 Jahren eine erneute Prüfung fällig, heute ist diese starre Frist entfallen. Stattdessen muss jetzt im Einzelfall entschieden werden, ob Prüfungen erforderlich sind. Die Frage, ob prüfungsfrei neu erteilt werden kann, lässt sich also erst zum Zeitpunkt der Antragstellung klären. Bei den C- und D-Klassen wird hier ein eher hoher Maßstab angelegt. > >Jetzt musst du selbst abwägen: Lieber die Kosten für die regelmäßige Verlängerung (wenn du es geschickt anstellst ca. 150 € alle 5 Jahre) oder das Risiko irgendwann in der Zukunft die Prüfungen (C+CE nicht unter 750 €, evtl. mehr) neu ablegen zu müssen? Für eine Prüfung könntest du oft verlängern ... > > >Anders sieht es für die Qualifikation nach dem BKrFQG aus: Dein Besitzstand bzw. die erworbene Grundqualifikation geht nicht verloren. Wenn du irgendwann wieder gewerblich fahren willst, musst du nur die passende Weiterbildung besuchen.
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