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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ja ich habe diese 10Euro bezahlen müssen, auch wenn es eine Verwarnung ist. > >Nein, du musstest nicht. Es war ein VerwarngeldANGEBOT, bei Ablehnung wäre es zu einem förmlichen Bußgeldverfahren gekommen, bei dem du deine Sicht der Dinge hättest darstellen können. Wie ich oben schon geschrieben habe, ist die Angelegenheit durch Zahlung des Verwarngeldes endgültig erledigt. > > >>Egal ob ein a zu wenig oder ein Z zu viel. Bezieht es sich nun auf das Standlicht am Tag oder auf Irgendwas generelles mit den Lichtern? > >Das hängt genau von a und Z ab. In der von dir beschriebenen Form ist die Verwarnung sinnlos. Aufgrund der Vorgehensweise der Polizei gehe ich aber nicht von einem Zulassungsverstoß aus. > > >>Habe keine Orginallichter drin, aber Tüv-frei siehe: > >Durch das e-Zeichen sind die tatsächlich eintragungsfrei, ein Verstoß gegen die StVZO kann natürlich trotzdem vorliegen, z.B. wenn sie fehlerhaft eingebaut oder beschädigt sind. Nochmal: Ich glaube nicht, dass deshalb verwarnt wurde, aber das lässt sich nicht mit letzter Gewissheit klären. > > >>Er meinte nur "Was für Licht hatten sie eben an?" >>Ich "Standlicht." > >Falsche Antwort. Richtig: "Was werfen Sie mir vor?" > > >>Er "Sie wissen was sie falsch gemacht haben?" >>Ich "Nein, Standlicht ist bei dunkelheit/dämmerung und co zu wenig, aber Standlicht am Tag ist nicht verboten!" > >Falsche Antwort. Richtig: "Nichts!" > >Du magst in der Sache Recht haben (ob der Polizist davon zu überzeugen ist, ist eine andere Frage), deine Antworten sind aber eine Steilvorlage zu einer Erhöhung wegen Vorsatz. Wenn du nicht sicher bist, welche Antworten sicher sind, solltest du solche Fragen nicht beantworten. > > >>Er "Ich Verwarne sie....bla" > >Du: "Ich kann/möchte das nicht vor Ort bezahlen." > >Dann hast du die Möglichkeit, die Verwarnung innerhalb einer Woche per Überweisung oder Zahlkarte anzunehmen - oder eben nicht. > > >Merk's dir für die nächste Kontrolle.
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