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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>So, mal schauen: > >>Ich sitze nun leider schon fast ( ! ) 2 Jahre am Führerschein, daher ist der Frust auch etwas hoch, obwohl ich selbst schuld war, weil ich alles so sehr schleifen gelassen habe. > >Dafür können alle anderen erstmal ja nix, dies musst du dir selber auf die Fahnen schreiben. > >>(Frage: wozu muss ich das überhaupt? Reicht es nicht einfach den Antrag zu stellen, muss man gleich eine Fahrschule mit angeben ?). > >a) damit nachvollziehbar ist, an wen eine Information rausgeht, wenn deine Papiere bearbeitet sind >b) damit bei einer turnusgemäßen Fahrschulüberwachung geprüft werden kann, ob deine Unterlagen in der entsprechenden Fahrschule im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang auch vorliegen. > >>Ich hatte sehr sehr viel zu tun und zu dem Zeitpunkt eher keine Lust mehr, sofort weiterzumachen weil meine Erste Fahrschule ziemlich schlecht war und meine letzter Fahrlehrer ziemlich unfreundlich und ich (bereits über 20) es aus dem realen Leben nicht gewohnt bin, wie ein 15jähriger oder wie jemand, der total bescheuert ist behandelt zu werden- ich habe mich dort also nie angemeldet. Dann habe ich gemerkt, dass Fahrschule A ziemlich weit weg ist und dort war auch nie jemand erreichbar. Also habe ich mich im Januar bei einer anderen Fahrschule (Fahrschule B) angemeldet. Dort habe ich dann gesagt, dass ich einen Antrag zur Erteilung einer Fahrerlaubnis schon gestellt habe. > >Warum suchst du dir nicht vorher ne Fahrschule aus bei der du dich wohlfühlst und gut aufgehoben bist. >Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber dein letzter Satz oben: >du möchtest nicht wie Klein-Doofie behalndelt werden, handelst aber auch nicht gerade wie ein junger Erwachsener. > > >>Was natürlich nicht passieren wird, da ich mich bei Fahrschule A ja nie wirklich angemeldet habe. > >Hast du dies deiner neuen FS auch gesagt, dass du dich na nie wirklich angemeldet hattest? >Als neue Fahrschule interessiert mich generell die alte Fahrschule nämlich nicht. >Das einzige, was ich brauchen würde wäre eine Bescheinigung über absolvierte Theorieunterrichte (die du ja scheinbar nie besucht hast wenn ich das bis jetzt richtig verstanden habe) bzw über absolvierte besondere Ausbildungsfahrten (die ja aber auch nicht sein können). >Dann brauche ich als neue Fahrschule nix von der alten! >(Außer als Kollege evtl die Info, ob noch offene Zahlungen ausstehen, damit ein wenig Nomadentum einiger Fahrschüler unterbunden wird, was ich dir aber nicht unterstelle) > >>Meine Frage: Ist mein Antrag von letztem Jahr ungültig, weil ich mich nicht bei der ersten Fahrschule angemeldet habe? Beim Amt denken sie wohl, ich hätte mich bei der ersten fahrschule angemeldet, der Tüv hat mich in auch schon um Geld angeschrieben für die praktische Prüfung.Wenn er gültig sein sollte, wo bekomme ich einen Nachweis her, dass ich den Antrag gestellt habe ? > >So, wenn der TÜV dich schon angeschrieben hat, dann ist dein Antrag fertig bearbeitet, liegt also ein Prüfauftrag beim TÜV vor. > >Dann musst du mit deiner neuen Fahrschule beim Tüv einen Wechsel deiner Fahrschule anzeigen, damit die die Prüfakte von der einen in die andere Fahrschule intern verschieben. Dies kostet mittlerweile beim TÜV im Regelfall 15€ (zumindest hier). > >Sobald dies erledigt ist, kannst du bei deiner neuen FS loslegen. > > >>Oder soll ich einen neuen Antrag stellen, dann müsste ich wieder 4-6 Wochen warten. > >Einen neuen Antrag kannst Du nicht stellen, weil ja von dir bereits einer vorliegt! > >Wolfe
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