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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Grundsätzlich finde ich es schon etwas seltsam, dass du für Klasse B im Jahr 2007 eine zweite Bescheinigung vorlegen musstest. Der Vorbesitz der Klasse M reicht eigentlich als Nachweis, dass du den Kurs absolviert hast. Das gilt entsprechend auch jetzt für Klasse A. Aus NRW sind hier etwas seltsame Praktiken bekannt, in allen anderen Bundesländern sollte das problemlos funktionieren. > >Sollte von dir wider Erwarten doch ein Nachweis über den Kurs gefordert werden, würde ich zunächst einmal beim DRK nachfragen, ob man dort noch Unterlagen über deine Kursteilnahme hat und dir eine neue Bescheinigung ausstellen kann. Andernfalls wirst du den Kurs wohl oder übel noch einmal besuchen müssen. Dass es ohnehin sinnvoll ist, hier gelegentlich die Kenntnisse aufzufrischen, ist dir sicher auch klar. Vielleicht denkst du diesmal auch daran, dass du nur eine Kopie der Bescheinigung abgibst. > > >>Weil ich der Meinung bin, die Bescheinigungen liegen auf der Führerscheinstelle vor, sonst hätte ich ja keinen Führerschein bekommen. > >Die Unterlagen aus dem Antrag werden nach einiger Zeit vernichtet. Ich würde nicht davon ausgehen, dass hier nach 5 Jahren noch etwas vorliegt.
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