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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>ich hatte einen Autounfall und möchte nun wissen was in puncto Nachschulung, Punkte oder Bußgeld auf mich zukommt. > >Das kommt darauf an, wie der Unfall geahndet wird. Es kommen hier mehrere Bußgeldtatbestände in Frage, einige mit Probezeitfolgen, andere ohne. Was wirft dir die Polizei vor? Hast du irgendwelche Angaben zur Sache gemacht? > >Grundsätzlich gehe ich im Folgenden davon aus, dass es KEINE Personenschäden gab! > > >>Folgende Situation: >>In der Wohnsiedlung, ich habe die Kurve geschnitten war aber nicht zu schnell, > >Was heißt "nicht zu schnell"? Dass man beim Abbigen in der Regel kaum die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreitet, ist ja klar. Trotzdem kannst du zu schnell gewesen sein, nämlich zu schnell unter diesen Umständen (§ 3 Abs. 1 StVO). Setzt die Polizei hier an (nichtangepasste Geschwindigkeit), ist die Nachschulung praktisch gebucht. > > >Grundsätzlich würde ich bei diesem Ablauf aber von folgendem ausgehen: > >"Sie verstießen durch Linksabbiegen in engem Bogen gegen das Rechtsfahrgebot. Es kam zum Unfall." > >TBNr. 102665, kostet 100 € Bußgeld (+23,50 € Gebühren und Auslagen), 2 Punkte und ist ein A-Verstoß, d.h. führt zu Probezeitmaßnahmen. > >Möglich ist natürlich auch immer eine Ahndung aufgrund Unachtsamkeit, die dann nur 35 € Verwarngeld kostet und ohne weitere Folgen bleibt. Ein solches Verwarngeldangebot solltest du sofort annehmen. > > >Falls es zu einer Ahndung als A-Verstoß kommt, erwartet dich jedenfalls die Anordnung eines Aufbauseminars und die Verlängerung der Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. > > >>ein von links kommender Bulli missachtet rechts vor links. >>Die Polizei redet von einer Teilschuld bei beiden. > >Bei einem Unfall musst du strikt trennen zwischen den strafrechtlichen Konsequenzen (Bußgeld u.ä.) und den zivilrechtlichen Konsequenzen (wer trägt welche Schäden). Für die strafrechtliche Bewertung ist es (für dich) weitgehend egal, ob deinem Unfallgegner auch ein Vorwurf zu machen ist. Du wirst für deine Fehler bestraft, er für seine. > >Zivilrechtlich kann der Umstand, dass der Gegner wohl zu weit in die Kreuzung eingefahren ist schon eine erhebliche Rolle spielen. Was die Polizei hierzu sagt, ist zwar nicht uninteressant, letztendlich wird das aber von den Versicherungen, ggf. Anwälten und letztendlich auch einem Richter bewertet werden. Die Polizei entscheidet also nicht, wer in welchem Maß die Schuld am Unfall trägt.
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