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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Weiß jemand,ob Verkehrsunabhängige Einträge(zb.Diebstahl)einfluss auf die Entscheidung haben können? > >Sie können. Näheres findest du in § 11 FeV. Dort steht geschrieben, wann die Behörde eine MPU zur Abklärung von Eignungszweifeln fordern darf. Das ist u.a. der Fall > >"[...] 4. bei einem erheblichen Verstoß oder wiederholten Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften, >5. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr steht oder bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen, >6. bei einer erheblichen Straftat, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung steht, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen oder die erhebliche Straftat unter Nutzung eines Fahrzeugs begangen wurde, >7. bei Straftaten, die im Zusammenhang mit der Kraftfahreignung stehen, insbesondere wenn Anhaltspunkte für ein hohes Aggressionspotenzial bestehen, >[...] >9. bei der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn >a) die Fahrerlaubnis wiederholt entzogen war oder >b) der Entzug der Fahrerlaubnis auf einem Grund nach den Nummern 4 bis 7 beruhte." > >Ein Bezug zum Straßenverkehr ist also nicht unbedingt erforderlich, es muss dann aber entweder ein Bezug zur Kraftfahreignung oder ein "hohes Aggressionspotenzial" erkennbar sein. Bei nur einer einzelnen Eintragung muss die Tat außerdem "erheblich" sein, ein paar Tagessätze oder Sozialstunden sind dafür nicht ausreichend. > >Für dein Beispiel "Diebstahl" ist es also recht unwahrscheinlich, dass es zu einer MPU kommt - aber nicht völlig unmöglich. Die Lieblingsantwort der Juristen heißt: "Das kommt auf die Umstände des Einzelfalls an." > >Auch die Ursache des Entzugs kann zu einer Eignungsuntersuchung führen. Zwei mögliche Gründe stehen oben, es gibt aber noch weitere.
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