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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Sehr gut Herr Anwalt, aber nicht vergessen, §34 Abs.2 "Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann." > >Ich kann nur vermuten, was du damit sagen willst. Dein Hinweis auf den recht weiten Begriff des Unfallbeteiligten ist zwar richtig, genau wie die Empfehlung daher im Zweifel nicht weiterzufahren sondern die in Abs. 1 genannten Feststellungen zu ermöglichen. Vom gegenseitigen Austausch von Personalien u.ä. bis "bezeugen" oder gar "aufklären" ist es dann aber doch noch ein ganzes Stück. > > >>Und Zeuge bei Gericht ist besser als Angeklagter. > >Nein, besser ist es ganz ohne Gericht. Das wird aber kaum gelingen, wenn man - so wie du in diesem Satz - mal eben die zivilrechtliche Hälfte des Unfalls vergisst. > > >>Voreiliges Geplapper führt im Leben nie zum Erfolg und gar voreilige Schuldgeständnisse können teuer werden. > >Eben. Und deshalb hält man am Unfallort die Klappe. > > >>Doch wer sich der Mitarbeit an der Aufklärung unbegründet widersetzt hat oft auch schlechte Karten. Das kann nützen wenn man Fehler gemacht hat. > >Der Satz könnte aus einem TV-Krimi stammen. Ist dir schonmal aufgefallen, dass die Mehrheit der "Bösewichte", die diesen Satz hören, am Ende in Handschellen abgeführt werden? > >Davon abgesehen möchte ich jedem einzelnen Wort dieser Aussage widersprechen: Es gibt keine Pflicht zur Mitarbeit, keine Pflicht zur Aufklärung, man kann sich dem also auch nicht widersetzen und braucht dazu auch keine Gründe. Insbesondere wenn man Fehler gemacht hat, gibt es keinen Grund, diese auch noch aktenkundig zu machen. > > >>Ich kenne leider viele Fälle aus Nachschulungen, die hätte sich diese sparen können, hätten sie nicht permanent auf ihrer Aussageverweigerung bestanden. > >Ich wäre auf Beispiele gespannt. > > >Es geht nicht um "permanente Aussageverweigerung". Wenn ich bestimmte Ziele erreichen möchte (z.B. eine Zahlung der gegnerischen Versicherung, die Einstellung eines Strafverfahrens, ...), werde ich gelegentlich Aussagen machen müssen. Der Unfallort ist dafür aber die falsche Stelle.
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