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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Natürlich sollten wir zuerst klären, wenn es zu einen Unfall in meiner unmittelbaren Umgebung kommt, habe ich [...] den Sachverhalt zu bezeugen. >> >>Wird dieses Gerücht jemals auszurotten sein? Ich versuch's mal wieder. Als Beteiligter an einem Unfall hat man eine Menge Pflichten (§ 34 StVO), aber: >> >>Niemand, wirklich ABSOLUT NIEMAND, ist verpflichtet am Unfallort irgendwelche Angaben zur Sache zu machen! Davon ist auch dringend abzuraten, insbesondere da kaum jemand die rechtlichen Auswirkungen solcher Aussagen abschätzen kann, noch dazu in einer Stresssituation. >> >>Gegenüber der Polizei, der gegnerischen Versicherung und beinahe jeder anderen Person oder Institution besteht darüber hinaus auch zu keinem späteren Zeitpunkt eine Verpflichtung, zur Sache auszusagen. Wenn man also überhaupt etwas aussagt, kann das in aller Ruhe, nach reiflicher Überlegung und in Kenntnis aller Fakten und Folgen (z.B. nach Beratung durch einen Anwalt) passieren. >> >>Die Pflicht, Angaben zur Sache zu machen, besteht hauptsächlich gegenüber der eigenen Versicherung und auch hier gibt es keinen Grund für übertriebene Eile, wichtig ist zunächst nur die Meldung, DASS man einen Unfall hatte. Vor Gericht und bei Ladung durch die Staatsanwaltschaft müssen nur unbeteiligte Zeugen aussagen. Für mögliche Unfallverursacher, deren Angehörige usw. besteht auch weiterhin die Möglichkeit, gar nichts zur Sache zu sagen. > >Sehr gut Herr Anwalt, aber nicht vergessen, §34 Abs.2 "Beteiligt an einem Verkehrsunfall ist jeder, dessen Verhalten nach den Umständen zum Unfall beigetragen haben kann." >Und Zeuge bei Gericht ist besser als Angeklagter. >Voreiliges Geplapper führt im Leben nie zum Erfolg und gar voreilige Schuldgeständnisse können teuer werden. Doch wer sich der Mitarbeit an der Aufklärung unbegründet widersetzt hat oft auch schlechte Karten. Das kann nützen wenn man Fehler gemacht hat. >Ich kenne leider viele Fälle aus Nachschulungen, die hätte sich diese sparen können, hätten sie nicht permanent auf ihrer Aussageverweigerung bestanden. > >Klaus
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