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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Also ich hab jetzt endlich nach fast 3 Monaten einen Brief bekommen. applaus applaus für das Personal des Amtsgerichts Münchens! > >Eine völlig normale Zeitspanne. Schließlich warten Staatsanwalt und Richter nicht nur darauf, dass du besoffen nach Hause fährst. Oben habe ich dir außerdem schon geschrieben, dass die Verjährungsfrist mindestens 3, evtl. sogar 5 Jahre beträgt. Es ist also noch mehr als genug Zeit. > > >>Naja jedenfalls steht in dem Brief das ich eingeladen wurde und zwar "zur Ermahnung des Beschuldigten ...". Ich finde das sich das recht positiv an hört ich nochmal mit einem blauem auge davonkomm. > >Positiv daran ist, dass du voraussichtlich nicht für die Fahrt bestraft wirst. Negativ daran ist: > >- Offensichtlich liegt ein Verstoß vor, d.h. du hattest eine BAK von mindestens 1,6 ‰. Andernfalls wäre nämlich gar nichts passiert. > >- Sollte die Fahrerlaubnisbehörde von der Sache Wind bekommen (was unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich ist), kommt vor dem Erwerb einer Fahrerlaubnis die o.g. MPU. > >- Du hast dich zur Sache offensichtlich geäußert, vermutlich direkt vor Ort. Ein Schuldeingeständnis ist nämlich Voraussetzung für die Ermahnung (§ 45 JGG). Welche Aussagen bei dieser Gelegenheit noch aktenkundig geworden sind, will ich lieber nicht wissen. > > >>P.S: Zu meinem Alkoholkonsum sag ich lieber nichts. > >Musst du auch nicht. Welche Schlussfolgerungen du aus diesem Vorfall ziehst, bleibt allein dir überlassen. Dass du gute Voraussetzungen mitbringst, um später zum Alkoholiker aufzusteigen, ist dir jetzt bekannt.
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