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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
> >>P.S: Zu meinem Alkoholkonsum sag ich lieber nichts. > >Musst du auch nicht. Und uns steht es auch nicht zu, dir dafür Vorwürfe zu machen. Einzig ein Aufmerksam-machen (auch auf die Gefahr der Alk-Abhängigkeit) sollten unsere Worte sein. Nicht, dass du denkst "Das macht doch nichts." ;o) > > >Warst du denn damals zur Blutentnahmen? Wie hoch war die Blutalkoholkonzentration? > > >>Ich finde das sich das recht positiv an hört ich nochmal mit einem blauem auge davonkomm. > >Das liest sich in meinen Augen so, als wenn die Trunkenheitsfahrt nicht als (unverzeihliche?) Straftat angesehen wird. >Wenn jedoch die 1,68 Promille der amtliche Wert waren (es gibt auch "Puste-Fix-Geräte", die gerichtlich anerkannt sind) würde ich an deiner Stelle immer noch nicht davon ausgehen, dass das Straßenverkehrsamt keinen Hinweis erhält - und dir von der Seite her doch noch die MPU abverlangt wird. >Das StVA und das Gericht .... das sind zwei verschiedene Paar Schuhe. ;o) > >Vielleicht kannst du bei deinem Ermahnungstermin mal entspr. nachfragen. >Wäre doch schade, wenn du dich schon für nen Führerschein angemeldet hättest (und dafür bezahlt hast), wenn doch noch die MPU im Raume steht. > >Wäre nett, wenn du nach deinem Termin noch einmal hier Bescheid geben würdest. >Denn es würde evtl. auch für andere noch interessant (und auch ich bin neugierig ;o) ). >Danke schön. >
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