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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Du solltest Verkehrsminister werden. >Also, ich würde für dich stimmen. > >Haha danke :) wobei ich manchmal Gesetze anzweifle die bereits geschrieben sind :/ > >>Jetzt sage aber nicht, dein FL hat euch nicht erklärt was man unter Bereich versteht und was eine Straße ist! > >äh...in einem Bereich hat man öfter die Möglichkeit, Kindern übern Haufen zu fahren?? :D >Aber nochmal ne andere Frage: was ist der Unterschied zwischen einer Zone und einem Bereich? > >>Und wenn ein Lehrer merkt, dass etwas nicht richtig verstanden wurde und falsch ausgedrückt wird, muß er es korrigieren. > >Ich glaube dass einem Fl in der Eile auf der Straße öfter mal aus Verständnisgründen die Bezeichnung "Spielstraße" als "Verkehrsberuhigter Bereich" rausrutscht, weiß auch nicht wieso. Aber wiegesagt hab ich die richtige Spielstraße hier auch noch nie gesehen. > >>Aber, dass du einen Lehrer berichtigen willst...??? > >Sorry, wahrscheinlich hab ich einfach eine andere Ausbildung erfahren als du sie praktizierst. > > >Zu kk145: > >>>Und wenn ein Fußgänger das Schild V 250 ALLEINE erblickt, weiß er doch auch sofort, "oha, hier kann kein Auto oder sonstewas Fahrbares kommen, hier kann ich mich austoben". >>Erstens gibt es VZ 250 nur ganz selten ohne ZZ, d.h. meist gibt es einen mehr oder weniger offenen Personenkreis, der trotzdem fahren darf. Zweitens muss man selbst ohne ZZ mit Einsatzfahrzeugen und Leuten, die dort trotz Verbot fahren, rechnen. Deine Schlussfolgerung ist also nicht erlaubt... > >...aber doch bestimmt nur, weil es eine STRAßE ist, auf der ich als Fußgänger grundsätzlich nicht spielen darf, oder? Ansonsten dürfte ich sagen, wenn 100%iges Einfahrverbot für Fahrzeuge aller Art (mal ohne ZZ) besteht, hab ich als Fußgänger THEORETISCH 100%ige Sicherheit :P >Klar würde ich bei einem ZZ, z.B zu freigegebenem Lieferverkehr sehr aufpassen, wenn aber tatsächlich NUR das Verbotsschild da steht, ist die Wahrscheinlichkeit dass was kommt, oft aufgrund der meist nicht gut befahrbaren verbotenen Straßen eher gering. Aber du hast Recht, Straße ist Straße^^ >Hab aber trotzdem nochmal ne andere Frage: Ab wann ist ein fahrbarer Untersatz ein Fahrzeug im verkehrsrechtlichen Sinne?
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