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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>-Alles klar! Wäre auch zu schön gewesen! > > > > >>>Ich darf ja mit dem T unter 18 nur 40km/h fahren. >> >>Das ist etwas ungenau, aber dazu kommen wir gleich. >> >> >>>Jetzt hab ich aber schon von verschiedenen Leuten gehört, dass ich z.B mit einem 50km/h Schlepper und z.B auf 40km/ zugelassenen Hängern rumfahren darf( natürlich nur 40km/h), da die zulässige Geschwindigkeit bei 40km/h liegt. >>>Stimmt das nun oder nicht? >> >>Nein, das stimmt nicht. >> >> >>>Gibt es Quellen im Internet wo das bestätigt ist? >> >>Ja. Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist in § 6 FeV geregelt. Dort heißt es in Abs. 2: >> >>"[...] Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; [...]" >> >>Es ist also nur die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit erheblich, nicht die zulässige Geschwindigkeit. Zum Vergleich die Bestimmung für Klasse L: >> >>"Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden" >> >>Hier geht es also um die tatsächlichen Geschwindigkeiten. >> >> >>Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist eine Straftat.
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