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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ich darf ja mit dem T unter 18 nur 40km/h fahren. > >Das ist etwas ungenau, aber dazu kommen wir gleich. > > >>Jetzt hab ich aber schon von verschiedenen Leuten gehört, dass ich z.B mit einem 50km/h Schlepper und z.B auf 40km/ zugelassenen Hängern rumfahren darf( natürlich nur 40km/h), da die zulässige Geschwindigkeit bei 40km/h liegt. >>Stimmt das nun oder nicht? > >Nein, das stimmt nicht. > > >>Gibt es Quellen im Internet wo das bestätigt ist? > >Ja. Die Einteilung der Fahrerlaubnisklassen ist in § 6 FeV geregelt. Dort heißt es in Abs. 2: > >"[...] Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben; [...]" > >Es ist also nur die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit erheblich, nicht die zulässige Geschwindigkeit. Zum Vergleich die Bestimmung für Klasse L: > >"Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden" > >Hier geht es also um die tatsächlichen Geschwindigkeiten. > > >Ein Verstoß gegen diese Bestimmung ist eine Straftat.
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