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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Für die erforderliche Fahrerlaubnis sind die tatsächlichen Verhältnise egal, es zählen nur die Eintragungen in den Papieren. >> >>>Hallo Ich wollt mal wissen wenn ich mit den Führerschein B ein Wagen der 1,9t wiegt und da noch 1t aufladen kann (Ladefläche eines Pick Up's), wieviel kann ich dann noch anhängen wenn ich insgesammt eine Anhängelast von 3,5t hab? >> >>Die zulässige Gesamtmasse des Zuges darf 3,5 t nicht übersteigen. Wenn das Zugfahrzeug eine zGm von 2,9 t hat, bleiben für den Anhänger also noch 600 kg zGm übrig. (Die Bedingung für die Leermasse ist bei diesem Fahrzeug immer erfüllt.) >> >>Einen Anhänger bis 750 kg zGm darfst du aber unabhängig von den anderen Bedingungen immer mitführen, daher ist das die Antwort auf deine Frage. >> >>Ein Verstoß gegen diese Bedingung wäre übrigens eine Straftat. >> >> >>> Weil ein Freund von mir anfing das es eigentlich nach der tatsächlichen Last geht und nicht um das zulässige Gesamtgewicht. >> >>Wenn es um Dinge wie Anhängelast, Stützlast, o.ä. ging, hatte der Freund recht. Wenn es um die erforderliche Fahrerlaubnis ging, hatte er Unrecht. >un wie sieht das aus wenn ich jetz die eine t aufladen würde und die 3,5t anhängen würde? darf ich das mit der BE fahren?
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