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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Toller Tipp. >>Bei Euch hat wohl die Versicherung einen Baum an dem das Geld wächst ? > >Na, auf jeden Fall kam dieser Hinweis von meinem Versicherungsbüro. ;o) >Dabei handelte es sich folgende Vorgeschichte: >In der Nacht wurden von einem (wahrscheinlich Radfahrer)die rechten Seitenspiegel mehrerer Autos abgetreten, die auf dem Parkstreifen abgestellt waren. >Darunter auch meiner und der des Gg. Der Vorfall wurde schon von der Polizei aufgenommen und dokumentiert, noch bevor wir überhaupt Ahnung davon bekamen. > >Beim Fast-Neuwagen meines Gg hing der Seitenspiegel noch baumenld neben der Beifahrertür, ein Wiederbefestigen war wegen des gebrochenen Kuststoffs nicht möglich. Der Spiegel meines Autos war weg. Wobei er bei der polizeilichen Aufnahme aber wohl noch auf dem Bürgersteig gewesen sein soll. Doch jedes spielende Kind hätte ihn zwischen dem Besuch der Beamten und unserem Erscheinen mit nach Hause genommen haben können. >Beide Fzge sind TK oSB versichert, der Wagen des Gg noch dazu Vollkasko. >Als wir der Versicherung den Schaden genau so schilderten, wie oa meinte der Versicherungsmensch: "Beim Wagen meines Gg könnte das entweder über die Vollkasko laufen (was eine Hochstufung bedeuten würde), oder wir würden den Spiegel komplett entfernen und das als Diebstahl geklarieren. >DAS war uns aber zu heikel. Die 300 Euro werden wir also in den Wind schießen können, obwohl der mutmaßliche Täter (arbeitsloser, zum Tatzeitpunkt betrunkener Jugendlicher) festgenommen, aber nicht zahlungsfähig ist. Die Verhandlung kommt noch. >Den Außenspiegel meines Wagens meldeten wir also als gestohlen - auch wenn die Wegnahme vll. nicht im Zusammenhang mit dem Vandalismus steht. Weg ist weg - und damit versichert. >Und nun frage ich dich: Was soll daran schlimm sein, wenn ich einem Geschädigten sage, was die TK oSB an Schäden übernimmt? > > > >
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