Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
Fahrschulen in Großstädten
Fahrschulen nach Ort sortiert
Fahrschulen nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule eintragen
Fahrschuleintrag ändern
Preise eintragen/ändern
Werbung für Fahrschulen
Fahrschuleintrag löschen
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Forum "Verliebt in den Fahrlehrer"
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
in Großstädten
alpabethisch nach Ort sortiert
nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule kostenlos eintragen
Fahrschuleintrag kostenlos ändern
Preise eintragen oder ändern
Werbung für Fahrschulen
Eintrag einer Fahrschule löschen
Individuell angepaßtes Lernsystem
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Forum "Verliebt in den Fahrlehrer"
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Dieses Bild finden Sie in hoher Auflösung in der
Fahrschule.de App
und im
Online-Lernsystem
Führerschein und Fahrschulforum
Nachricht schreiben
Datum:
Samstag, 16. November 2024
Alias:
E-Mail:
Ich möchte über Antworten auf diesen Beitrag per E-Mail benachrichtigt werden.
Thema:
Zeichen:
Kein Zeichen
Kein Zeichen
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Zeichen:
Keines
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Text der Nachtricht:
>>Der Vorwurf der Gefährung des Straßenverkehrs wird vielleicht gemacht werden, aber ob das auch durchgeht, möchte ich hier bezweifeln. Das Merkmal "rücksichtslos" ist zwar gegeben (das wird bei Überholvorgängen in aller Regel angenommen), aber war das Verhalten wirklich "grob verkehrswidrig"? Es war ein simpler Vorrangverstoß, für den es noch dazu harmlose Erklärungen geben kann. > >Auch den Busfahrer traf eine Sorgfaltspflicht: notfalls Geschwindigkeit verringern, auf Vorrang verzichten, um den vor ihm fahrenden und überholenden PKW reinzulassen. Der Busfahrer hat aber vielmehr beschleunigt, um ein Einscheren des überholenden PKW zu verhindern. Das ist in meinen Augen grob fahrlässig und damit auch grob verkehrswidrig. > >> >>>rücksichtsloses Verhalten gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern >> >>Wer ist denn der schwächere Verkehrsteilnehmer? Der Busfahrer muss bei jeder ernsthaften Bremsung das Verletzungsrisiko seiner Fahrgäste einkalkulieren. Größer heißt nicht automatisch stärker ... > >Der Busfahrer mußte ja keine Vollbremsung machen oder brauchte ja nur Gas wegzunehmen. Natürlich ist der Busfahrer für seine Fahrgäste verantworlich, d.h. auch verantwortliche Fahrweise, ein Zweikampf mit anderen Verkehrsteilnehmer ist m.E. unverantwortlich. Bei einer Kollision zwischen Bus und PKW - in welchem Fahrzeug ist das Verletzungsrisiko für die Fahrgäste wohl größer? Hier ein Beispiel: http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.drei-verletzte-mvg-bus-kracht-mit-pkw-zusammen.b16899e1-8719-4dc9-8e94-2bdf00879ac4.html > >>Das ist außerdem die strafrechtliche Bewertung und hat mit der zivilrechtlichen Frage, wer für Schäden haftet nur am Rande etwas zu tun. > >Natürlich ist zwischen dem Verkehrsrecht, den sich daraus ergebenden Verstößen in bußgeld- und straftrechtlicher Hinsicht einerseits und dem Haftungsrecht andererseits zu unterscheiden. > >>Jetzt also Zivilrecht: >> >>>Vermindert der an sich bevorrechtigte Fahrer nicht rechtzeitig seine Geschwindigkeit und verzichtet auf seinen Vorrang, obwohl er erkannt hat, dass sein Vorrang nicht beachtet wird, kommt eine Mithaftung zu einer Quote von 50% in Betracht." >> >>Sind diese Voraussetzungen erfüllt, d.h. hat der Busfahrer erkannt, was hier Sache ist? Und wird das beweisbar sein? >s. unten > > >> >>>Da der Bus aber beschleunigte, obwohl er zurücklag, bekommt er im Falle eines Zusammenstoßes höchstwahrscheinlich eine Mithaftungsquote von 50%. >> >>Ich würde er sagen: "... höchstens und unter ungünstigsten Umständen einen Haftungsanteil von 50 %". Mehr kann ich auch aus dem Urteil des LG nicht entnehmen, vor allem bei "äußersten Sorgfaltspflichten" vs. "kommt in Betracht". >> >>Aus Sicht des Busfahrers bedeutet das dann: Egal wie rüpelhaft er fährt - schlimmer als 50 % wird es nicht. Daran sieht man noch einmal sehr deutlich, wie hoch die Sorgfaltspflichten beim Spurwechsel sind. >> >Im Urteil heißt es "Eine Mithaftung des Unfallgegners setzt den Nachweis voraus, dass dieser den Unfall mitverursacht und mitverschuldet hat, so wenn er den beabsichtigten Fahrstreifenwechsel rechtzeitig hätte erkennen und sich hierauf einstellen können. Wegen der im Reißverschlussverfahren auch den spurhaltenden Verkehrsteilnehmer treffenden Sorgfaltspflichten trifft diesen bei einem Zusammenstoß mit einem Spurwechsler grundsätzlich eine Mithaftung, wobei sich die jeweilige Quote nach den Umständen des Einzelfalls richtet. So kommt eine Mithaftung des an sich bevorrechtigten Fahrers nach einer Quote von 50 % in Betracht, falls dieser, obwohl er erkennt oder erkennen muss, dass sein Vorrang nicht beachtet wird, nicht rechtzeitig die Geschwindigkeit vermindert und auf seinen Vorrang verzichtet (KG, VRS 68, 339 = VersR 1986, 60). Den Vortrag des Klägers als wahr unterstellt, hätte der Beklagte ... ohne Weiteres bei gehöriger Vorsicht den Unfall vermeiden können." >Glauben Sie, dass sich ein Busfahrer sich damit herausreden kann, er habe das<IMG SRC="/WF_SQL_XSRF.html">
Ich willige ein, dass meine Angaben verarbeitet und gespeichert werden und mir mein Autor Code per E-Mail zugesandt wird.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft auf dieser Seite oder per E-Mail an
forum@fahrschule.de
widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der
Hilfe zum Forum
und in unserer
Datenschutzerklärung
.
Nach dem Absenden wird Ihnen Ihre Nachricht vor der Veröffentlichung nochmals angezeigt.
Lernen Sie mit dem
Online-Lernsystem
ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de 2024
Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.
Fahrschule.de Lite
Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024