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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Es ist nicht verboten, d.h. man kann dafür nicht bestraft werden. Das Verhalten sieht man vor allem bei LKW-Fahrern. Es ist nicht unüblich und wird von vielen Fahrern auch vestanden. > >Ich kann davon aber nur abraten - sowohl vom Signalisieren einer (vermeintlichen) Überholmöglichkeit als auch davon, sich auf solche Zeichen zu verlassen. Wer solche Zeichen gibt, kann eine Mitschuld an einem Unfall beim Überholen tragen (Garantenstellung). Ob mein Hintermann fähig ist, den Überholvorgang gefahrlos zu bewältigen, kann ich doch gar nicht beurteilen. Ich würde mich auf solche Zeichen auch nie verlassen und überhole nur auf Sicht. > >Nähert sich von hinten ein Fahrzeug mit Wegerechten, kann ich mich so verhalten, falls hier eindeutig eine Überholmöglichkeit vorliegt. Dazu gehört dann aber auch, dass ich deutlich verlangsame. Die Fahrer dieser Fahrzeuge wissen, dass sie sich nicht allein auf mein Zeichen verlassen dürfen.
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