Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
Fahrschulen in Großstädten
Fahrschulen nach Ort sortiert
Fahrschulen nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule eintragen
Fahrschuleintrag ändern
Preise eintragen/ändern
Werbung für Fahrschulen
Fahrschuleintrag löschen
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Forum "Verliebt in den Fahrlehrer"
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
in Großstädten
alpabethisch nach Ort sortiert
nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule kostenlos eintragen
Fahrschuleintrag kostenlos ändern
Preise eintragen oder ändern
Werbung für Fahrschulen
Eintrag einer Fahrschule löschen
Individuell angepaßtes Lernsystem
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Forum "Verliebt in den Fahrlehrer"
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Dieses Bild finden Sie in hoher Auflösung in der
Fahrschule.de App
und im
Online-Lernsystem
Führerschein und Fahrschulforum
Nachricht schreiben
Datum:
Samstag, 16. November 2024
Alias:
E-Mail:
Ich möchte über Antworten auf diesen Beitrag per E-Mail benachrichtigt werden.
Thema:
Zeichen:
Kein Zeichen
Kein Zeichen
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Zeichen:
Keines
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Text der Nachtricht:
>>Ok, danke!! Doch nich so wenig wie ich dachte, aber immerhin nur die Hälfte vom "Auto-Geld"! > >Ja, außerdem nur einen Punkt statt 3 bzw. 4 und das Fahrverbot entfällt. > > >>Kostet es dann praktisch auch die Hälfte, wenn man mit Alkohol auf dem Fahrrad erwischt wird? > >Nein, bei Alkohol sieht die Sache anders aus. Die Alkohol-Ordnungswidrigkeiten (0,5 ‰-Grenze und 0,0 ‰-Grenze für Fahranfänger) kann man nur mit Kraftfahrzeuge begehen, also nicht mit dem Fahrrad. > >Damit bleiben nur die Straftaten übrig. Straftaten werden aber nicht nach festen Sätzen geahndet, stattdessen wird der Einzelfall bewertet. Dabei gibt es schon einen gewissen Nachlass für Radfahrer, jedenfalls könnte ein Autofahrer bei gleicher Alkoholisierung meist mit einer höheren Strafe rechnen. Es wird aber nicht pauschal halbiert. > >Der "Punkterabatt" entfällt bei Alkohol-Straftaten. Bei Verurteilung gibt es also 7 Punkte. > >Mit dem Fahrverbot bzw. dem Entzug der Fahrerlaubnis verhält es sich aber wie bei Rotlichtverstoß: Das gibt es nur bei Kraftfahrzeugen. Ab 1,6 ‰ muss aber auch der Radfahrer (falls er im Besitz einer FE ist) kurzfristig mit einer MPU rechnen, was mangels Vorbereitungszeit letztendlich auch Entzug der Fahrerlaubnis bedeutet.
Ich willige ein, dass meine Angaben verarbeitet und gespeichert werden und mir mein Autor Code per E-Mail zugesandt wird.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft auf dieser Seite oder per E-Mail an
forum@fahrschule.de
widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der
Hilfe zum Forum
und in unserer
Datenschutzerklärung
.
Nach dem Absenden wird Ihnen Ihre Nachricht vor der Veröffentlichung nochmals angezeigt.
Lernen Sie mit dem
Online-Lernsystem
ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de 2024
Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.
Fahrschule.de Lite
Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024