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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Hallo Zusammen, >> >>ich habe eine Frage und zwar möchte ich gerne nächstes Jahr im Februar / März meinen A Beschränt Führerschein anmelden und machen. Habe bis dahin dann Vorbesitz der Klassen B und A1. Was passiert wenn 2013 eintrifft und die neuen Führerscheinklassen eingeführt werden? Habe ich trotzdem dann nach den 2 Jahren A unbeschränkt oder brauche ich dann diese Prüfung? >> >>Würde mich über Antworten freuen. >> >>MfG Andre > > >Es muss die praktische Prüfung vor dem 19.01.2013 bestanden sein UND der Führerschein vor dem 19.01.2013 ausgehändigt sein, dann erhält man automatisch nach 2 Jahren A unbeschränkt. >Ansonsten wird der Antrag von Klasse A beschränkt auf Klasse A2 umgedeutet. > >Ausserdem: bei einem Entzug und einer Neuerteilung ab dem 19.01.2013 wird ebenfalls nur A2 erteilt, und eine neue Prüfung auf A ist nötig. > >
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