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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ich glaub du hast mich falsch verstanden, ich bin mit dem Fahrrad in den Jungen gefahren, nicht mit einem Auto. > >Das habe ich genau so auch verstanden. Einen Unterschied macht das sowieso nur bei Bußgeld, Punkten und Fahrverbot (also den Folgen der Ordnungswidrigkeit), für die übrige Bewertung ist das ziemlich egal: Du bist - als jemand der es besser wissen sollte - über rot gefahren, noch dazu offensichtlich unaufmerksam, und hast dabei einen schwächeren Verkehrsteilnehmer geschädigt. > > >>Mit dem Jungen war NICHTS. Die Eltern sind NUR aus bürokratischen Gründen dahin gegangen. > >Du hast geschrieben, dass er vielleicht einen blauen Fleck hätte. Das reicht für eine KV aus. Ob der Junge vielleicht noch andere Verletzungen hatte, die am Unfallort nicht bemerkt wurden, kann ja auch niemand wissen. Auch aus diesem Grund haben die Eltern richtig gehandelt. > > >>Ich hab mich nach dem Unfall so vorbildlich verhalten wie es nur geht, was auch der grund ist warum die Eltern selber keine Anzeige erstattet haben. > >Gut, daher wird das Strafverfahren auch mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestellt. Du hast trotzdem einen Unfall verursacht. > > >>Den Rotlichtverstoß hab ich komplett zugegeben bei den Eltern, wenn ich nichts gesagt hätte dann wär nichts gewesen es gibt nichtmal Zeugen oder jegliches, das ich unter einer sekunde war ist sicher wurd auch so gemeldet. > >Auch das ist gut für dich. > > >>Ich hab heute mit dem Zuständigen gesprochen der den Fall bearbeitet hat und der meinte das die KV nicht wirklich was heiße, weil die Eltern keine Anzeige erstattet haben. Vorallem das ich mich in einem Bericht den ich dann schreibe, meine subjektive sich über den Rotlichtverstoß beschreiben kann dann wird eine Geldsumme gemäß meinen einkommens ausgerechnet(wenn ich melde wie hoch mein einkommen ist, andernfalls müssten die Raten). Da ich Schüler bin, hab ich kein einkommen das bedeutet es ist nichtmal sicher das ich über 40 zahlen muss. > >Diese Auskunft gilt nur für Straftaten. Sofern du hinsichtlich der fahrlässigen KV angehört wirst, ist es im übrigen dein gutes Recht, dich nicht zur Sache zu äußern. Da du kaum Entlastendes vorbringen kannst, dich aber insbesondere in Bezug auf einen möglichen Tatvorsatz für den Rotlichtverstoß durch einen unbedachte Aussage erheblich tiefer in die Sch... reiten kannst, würde ich davon auch Gebrauch machen. > >Die Polizei hat die Aufgabe, den Sachverhalt möglichst umfassend zu ermitteln. Daher hätte der Polizist natürlich gerne, dass du dich äußerst. Ob das zu deinem Vorteil ist, interessiert ihn dabei wenig - das ist auch nicht seine Aufgabe. > >Ordnungswidrigkeiten werden (im Gegensatz zu Straftaten) nicht einkommensabhängig geahndet. Du kannst bei der Ahndung des Rotlichtverstoßes also höchstens Ratenzahlung vereinbaren, mehr nicht.
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