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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hey, > > >Ich habe da mal eine frage bezüglich des Führerschein der Klasse BF17. Diesen habe ich nämlich. Und nun wollte ich gerne einen Anhänger ziehen. Nun habe ich aber ein Problem, und zwar folgendes: > >k > >Im normalfalle ist es doch so, dass man ein Auto bis zur zulässigen Gesamtmaße 3500 KG und ein Anhänger bis 750 KG ziehen darf. Nun gibts da aber eine ausnahme, und zwar diese: > >Zitat: > >Klasse B > >Kein Vorbesitz, (Einschluß: M, S und L), ab 18 Jahre >Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von >nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem >Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht >mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse >des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination >3,5 t nicht übersteigt). > >Keine Befristung der Besitzdauer > > > > >Nun meine frage. Das Auto meiner mum wiegt: > >Zulässiges Gesamtzuggewicht: 2925 KG > >Zulässiges Gesamtgewicht: 2025 KG > >Leergewicht im fahrbereiten Zustand: 1472 KG > >Stützlast: 50 KG > > >Die daten des Anhängers sind: > >Offener Kastenhänger > >zul. Achslast: 75 KG > >Nutz-oder Aufliegelast: 1020 KG > >maße über alles: 4320 MM > >Leergewicht: 280 KG. > >Darf ich den nu ziehen? >Wäre um schnelle hilfe dankbar. > > >Liebe Grüße, >Ricci.
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