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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Selbst wenn die Beschilderung oder die Kontrolle gegen Verwaltungsvorschriften oder interne Richtlinien verstoßen sollte - was auf die Beschilderung in mindestens einem Punkt zutrifft - sind aufgestellte Schilder trotzdem zu befolgen und Kontrollen fast immer unangreifbar. Diese Bestimmungen richten sich an die Menschen, die solche Beschilderungen planen, aufstellen und kontrollieren, nicht an den Fahrer. > >Trotzdem besteht nach deiner Schilderung aber die Möglichkeit, dass die Beschilderung unwirksam ist. Das wäre insbesondere dann der Fall, wenn die Beschilderung nicht amtlich angeordnet war (also von den Beamten der Messung in Eigenregie aufgebaut wurde) oder zwar amtlich angeordnet war, aber ausschließlich zum Zweck der Kontrolle. Zur Überprüfung dieser und ggf. weiterer Punkte ist aber ein fähiger Anwalt dringend empfehlenswert. Dieses Vorgehen ist mit einem enormen Kostenrisiko verbunden. Musst du dir eben überlegen ... > > >Das ist aber keine Entschuldigung für alles: > >>Ich bin (nachts) ganz normal mit 130km/h auf der Autobahn gefahren, welche zu dem Zeitpunkt komplett leer war. > >Du bist auf der BAB zwar teilweise vom Sichtfahrgebot befreit, im eigenen Interesse sollte man davon aber nur sparsam Gebrauch machen. Sofern du nicht mit Fernlicht gefahren bist oder die Fahrbahn sonst irgendwie beleuchtet war, ist 130 km/h schon ziemlich schnell. Das Schild hätte auch ein unbeleuchtetes, überbreites Pannen- oder Unfallfahrzeug sein können. Dann musst du nicht auf 80 sondern auf 0 abbremsen können! > >Darüber hinaus ist mit Schildern am Straßenrand grundsätzlich zu rechnen. > >Noch ein paar Zahlenspiele nach den bekannten Faustformeln: Um die Beschilderung mit einer normalen "Betriebsbremsung" befolgen zu können, hättest du eine Sicht von ca. 150 m haben müssen. Das entspricht etwa 3-4 Sekunden, also an der Untergrenze. Deine Schilderung deutet aber darauf hin, dass du das Schild erst aus gut 100 m Entfernung wahrgenommen hast - weniger, falls du stark gebremst hast. Das ist jedenfalls keine ausreichende Sicht bei 130 km/h, du warst zu schnell. > >Auf ein stehendes Hindernis in Höhe des Schilds wärst du selbst bei einer Gefahrbremsung mit einer Restgeschwindigkeit von ca. 56 km/h aufgeprallt (Aua!). Um diesen Aufprall zu verhindern, hättest du höchstens 83 km/h schnell sein dürfen. > > >>Des Weiteren hab ich auch nirgendswo einen Anlass (Baustelle o.Ä.) für diese Schilder gesehen. > >Schilder warnen insbesondere vor nicht offensichtlichen Gefahren - auf offensichtliche kannst du ja auch ohne Schild reagieren. > > >>Und zwischen diesen beiden Schildern bin ich mit etwas über 100km/h (wenn ich mich recht entsinne) geblitzt worden. > >Die gute Nachricht: Das wird vermutlich keine Folgen für die Probezeit haben. Vom Ablesewert des Tachos darfst du ein paar km/h Tachovoreilung abziehen (kann man mit einem Navi nachmessen, könnten bei dieser Geschwindigkeit 6 km/h und mehr sein), außerdem werden 4 km/h Toleranz vom Messwert abgezogen. Am Ende bleibt dann womöglich ein Vorwurf von unter 21 km/h übrig - es wird aber knapp werden.
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