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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Hallo, > >habe im Dezember 2009 meinen B Führerschein mit 17 gemacht. > >Nun habe ich mir vor nem Monat einen Roller vom BJ 2000 gekauft der noch auf 50kmh eingetragen ist laut Tacho läuft er 55kmh. > >Wie ist das jetzt Klasse M ist jetzt im B Schein ja dabei... besagt Klasse M jetzt das ich besagten Roller mit 50kmh fahren darf? Also Kleinkrafträder mit 50ccm je nachdem ob er mit 45kmh oder 50kmh eingetragen ist bzw gibt es ja glaube ich sogar noch 60kmh? > >Oder heißt Klasse M nur Kleinkrafträder bis 45kmh? Dann dürfte ich den ja gar nicht fahren? > >Oder doch jeden Roller bis 50ccm? Egal ob 45kmh 50kmh 60kmh muss halt nur eingetragen sein.. > >Dann wäre das ja abzüglich der Tachodifferenz in Ordnung wie der Roller läuft und mir kann seitens der grünen nix passieren?
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