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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Bist du am Tag der Prüfung schon 18? Dann wird dir der Führerschein wahrscheinlich nach bestandener Prüfung vom Prüfer direkt ausgehändigt und du hast gar kein Problem. > > >Bekommst du den Führerschein nicht vom Prüfer, sehe ich die Sache leider nicht ganz so einfach wie Peg. Bei der Aushändigung deines Führerscheins wird auf der Rückseite handschriftlich (weil vorab nicht bekannt) das Erteilungsdatum vermerkt. Ab diesem Datum läuft die Probezeit. Daher ist ein Versand per Post in deinem Fall nicht möglich. > >Du solltest mit deiner Führerscheinstelle besprechen, wie ihr dieses Problem löst. Im schlimmsten Fall muss das Verfahren an die FEB an deinem neuen Wohnort überstellt werden - dauert dann eben etwas. > > >Das von Peg besschriebene Vorgehen wäre nur dann möglich, wenn das Erteilungsdatum schon bei der Herstellung des Kartenführerscheins bekannt war, z.B. beim Kartenführerschein nach BF17, nach einem vorläufigen Führerschein oder bei Ersatzdokumenten.
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