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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Ich will noch kurz auf den im Thema genannten Sichtbarkeitsgrundsatz eingehen: > >Die durch ein Verkehszeichen getroffene Anordnung ist ein Verwaltungsakt. Damit dieser VA für den Verkehrsteilnehmer wirksam ist, muss der VT davon Kenntnis haben bzw. er hätte unter der gebotenen Aufmerksamkeit davon Kenntnis erlangen müssen. Im Straßenverkehr bezeichnet man das als "Sichtbarkeitsgrundsatz": Man muss nur Verkehrszeichen befolgen, die man gesehen hat oder hätte sehen müssen. Sofern ein Verkehrszeichen also ohne Verschulden des VT tatsächlich nicht zu sehen war (z.B. vollständig zugewachsen), entfaltet es keine Wirkung. > >Es ist aber nicht erforderlich, dass der VT das Schild in dem Moment sieht, in dem er es passiert. Es genügt, wenn er weiß (oder wissen müsste), dass es da ist. Alleine dadurch, dass du das Schild also beim vorhergehenden Manöver gesehen hast, ist der Sichtbarkeitsgrundsatz bereits erfüllt - du hast vom VA Kenntnis erlangt.
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