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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Sind die von dir eingezeichneten Flächen Parkplätze? Auf Parkplätzen sind die meisten Regeln der StVO nicht anwendbar, insbesondere muss man keine Blinker (heißen in der StVO "Fahrtrichtungsanzeiger") benutzen, da solche Parkflächen grundsätzlich keine "Richtung" haben. In bestimmten Situationen kann es dennoch sinnvoll sein, seine Absichten anzukündigen, veboten ist es jedenfalls nicht. Zu diesem Thema solltest du auch deinen Fahrlehrer befragen. Er kann dir das in der Praxis gut zeugen und kennt auch die Wünsche der Prüfer vor Ort. > >Sobald du dann vom Parkplatz in eine Straße einfährst, ist die Sache eindeutig: Hier muss geblinkt werden (§ 10 Satz 2 StVO). Handelt es sich in deiner Zeichnung nicht um Parkplätze sondern um einzelne Parkflächen am Straßenrand, kommt dieser Schritt eben entsprechend früher. > >In deinen Beispielen musst du also jeweils einmal blinken.
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