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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>> >>>Wollte wissen ob jemand von euch weiß, ob die Fahrstunden von meiner alten Fahrschule bei der neuen übernommen werden und ob ich bei der neuen Fahrschule Gebühren zahlen muß. Bin echt verzweifelt. >>>Danke schonmal für eure Antworten. >> >>Zur 1. Frage - wie meinst du ob Fahrstunden übernommen werden ? >>Es gibt keine Mindeststundenanzahl (außer den Sonderfahrten). Das was du bereits kannst, brauchst du natürlich nicht nocheinmal lernen. Sprich also mit deinem neuen Fahrlehrer und sage ihm was du bereits kannst und was nicht. >>Falls du bereits die Überland-, Autobahn- oder Nachtfahrten gemacht hast, muß das die alte Fahrschule bescheinigen und dann brauchst du diese natürlich nicht nocheinmal machen. >>Zur 2. Frage - das kann dir hier niemand beantworten. Das bestimmt die neue Fahrschule und es macht jeder ein wenig anders. Bei mir z.B würdest du die halbe Grundgebühr bezahlen. Aber auch die volle Grundgebühr wäre gerechtfertigt. Frage also danach in den anderen Fahrschulen in denen du dich erkundigst. >>Gruß Manne > >Habe bisher 5 doppelfahrstunden gehabt. Mein Fahrlehrer hat mich immer zwei Stunden fahren lassen, diese aber auch zum privaten Einkauf genutzt. Überlandfahrten hab ich schon gemacht, auf der Autobahn war ich zweimal, aber nur kurz ( bei der nächsten Abfahrt, ca. nach 3 Minuten, wenn überhaupt) gings wieder runter. Wollte halt wissen ob die neue Fahrschule meine bisherigen Fahrstunden berücksichtigt
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