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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Auch wenn die Fahrschule in der Pflicht ist, solltest du bei der Klärung der Abrechnung nach Kräften mitwirken. Du brauchst eine vollständige Auflistung aller >Hast du die Fahrstunden in irgendeiner Form quittiert, z.B. per Unterschrift am Ende jeder Stunde? Das wäre ein geeigneter Nachweis für Fahrstunden und Sonderfahrten. > >Ja, am ende meiner Fahrstunden habe ich immer Unterschreiben müssen. > > >>Schließlich stellst du alle bisher geleisteten Zahlungen auf. Dafür bist du in der Beweispflicht. Wie hast du denn bezahlt, bar oder per Überweisung/Lastschrift? > >Ich habe immer bat bezahlt gehabt. > > >>Sollte die Abrechnung korrekt sein, wäre ihm durch deine Überprüfung doch gar kein Nachteil entstanden. Ich finde dieses Verhalten verdächtig - genau wie jedes andere Drängen auf Unterschriften. > >Genauso sehe ich es auch und es ist zu 100% so. 30.05.2011 sollte ich mit meinem fahrlehrer eine Fahrstunde fahren, dies teilte er mir nochmal mit einer sms mit. Am diesen tag erschien jedoch nicht mein fahrlehrer sondern der Fahrschulleiter. Die letzte Autobahnfahrt war angesagt, er fuhr mich jedoch 45Min durch die gegend, erklärte mir auf einem Parkplatz Technik. Im Auto eingestiegen, meinte er mir vorhalten zu müssen, dass ich Technik überhaubt nicht kann und wer mir eigentlich erzählt das ich autofahren kann. ich habe mich von den gar nicht aus der ruhe bringen lassen und habe locker lebsch geantwortet. Nach den 45Min wollte er zur Autobahn. Auf den weg zur Kraftfahrstrasse hatte ich ehrlich gesagt keine lust mehr mit den zu fahren. Auf der Kraftfahrtstrasse habe ich die nechste Ausfahrt genommen, obwohl er sagte ich solle geradeaus fahren. In der Fahrschule angekommen, hat er mich noch in die Fahrschule rein gebeten und wollte das ich was unterschreibe, auf den dokument ein blick geworfen, ist mir sofort klar geworden das er von mir verlangt hat, dass ich die Fahrstunden unterschreiben sollte für den wir Termine die noch kommen sollten. Natürlich habe ich ihn gesagt gehabt, dass ich keine Unterschrift ableiste für Leistungen die ich nicht erbracht habe.Dann wurde es noch dreister, er wollte mir ernsthaft klar machen das ich noch 2 Rechnungen offen hätte. Das dumme war nur ich Kriege jeden Monat meine Rechnungen, und die Rechnung war 3 Monate alt und das kann einfach nicht sein, das so etwas ausbleibt und ich erst nach 3 Monaten bescheid bekomme, auch für diese angeblichen Fahrstunden wollte er eine Unterschrift habe. Es wurde immer dreister, am 31.2.2011 sollte ich angeblich gefahren sein, dies kann aber nicht sein da ich mit meinem Fahrlehrer und 2 andere Fahrschüler waren auch mit. Nach der bestandenen Prüfung, fuhr er uns alle nach hause. Ich hatte nichts unterschrieben und ging einfach. Es waren noch Termine für den 31.05.2011, 01-04.06.2011 und am 06.06.2011 1 Stunde bevor ich meine Praktischeprüfung hätte. > > >> Wenn Teile der Forderung (oder vielleicht sogar die ganze Forderung) berechtigt sind, kann die Fahrschule jetzt mit verschiedenen Mitteln versuchen, das Geld einzutreiben. Die dafür erforderlichen Auslagen musst am Ende du erstatten (das werden u.U. deutlich mehr als die 215 € sein), außerdem fallen dafür Verzugszinsen (5,12 % p.a.) an. Daher meine Empfehlung, den unstrittigen Teil der Rechnung (falls es das gibt) umgehend zu begleichen und generell zu versuchen, den Sachverhalt aufzuklären. Bei Vollstreckungsversuchen verlieren bei solchen Beträgen letztendlich beide Seiten. > >Ok "Wenn" die berechtigt sind. > > >>- Nur wenn du ganz sicher bist, dass die Forderung unberechtigt ist, kannst du der Sache eher gelassen entgegensehen. In diesem Fall würde ich gar nichts mehr unternehmen und jeglichen Kontakt zur alten Fahrschule ablehnen. Mal sehen, was die Fahrschule dann macht. > >Ich gucke mal, was sich da machen lässt. Ich warte jetzt erstmal auf eine Antwort der Fahrschule. > > >>Hast du denn selbst Aufzeichnungen gemacht, wann du wie viele Fahrstunden hattest?<<IMG SRC="/WF_SQL_XSRF.html">
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