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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wie sollte ich die Situation angehen ? > >Auch wenn die Fahrschule in der Pflicht ist, solltest du bei der Klärung der Abrechnung nach Kräften mitwirken. Du brauchst eine vollständige Auflistung aller Leistungen, die die Fahrschule erbracht haben will: >- Grundbetrag, ggf. mehrfach bei Ablauf des Ausbildungsvertrags oder wenn nach einer nicht bestandenen Theorieprüfung ein erneuter Teilgrundbetrag vereinbart war, >- Fahrstunden mit Datum und Dauer, >- Sonderfahren genauso, >- Prüfungsleistungen (Vorstellung zur TP/PP), >- Prüfungsgebühr bei TÜV/DEKRA, falls die Fahrschule das bezahlt hat, >- Leistungen außerhalb des Ausbildungsvertrags, z.B. Lernmaterial. > >Grundbetrag und Prüfungen dürften ja unstrittig sein. Hast du die Fahrstunden in irgendeiner Form quittiert, z.B. per Unterschrift am Ende jeder Stunde? Das wäre ein geeigneter Nachweis für Fahrstunden und Sonderfahrten. > >Schließlich stellst du alle bisher geleisteten Zahlungen auf. Dafür bist du in der Beweispflicht. Wie hast du denn bezahlt, bar oder per Überweisung/Lastschrift? > > >>Als ich vor einigen tagen mein Ausbildungsnachweis von der Fahrschule haben wollte, >>weigerte er sich erstmal mir dies zu übergeben. Nach einem kurzen gespräch, druckte er mein Ausbildungsnachweis aus und verlangte von mir es zu unterschreiben. Ich wiederum weigerte mich irgendwas zu unterschreiben bevor ich nicht alles überprüft habe, daraufhin schmiss er den nachweis zusammengerollt in den Mülleimer. > >Sollte die Abrechnung korrekt sein, wäre ihm durch deine Überprüfung doch gar kein Nachteil entstanden. Ich finde dieses Verhalten verdächtig - genau wie jedes andere Drängen auf Unterschriften. > > >>Zahlungsverzug? Auf der Rechnung steht unten diesmal nur ZAHLUNG BIS SOFORT OHNE ABZUG! >> >>Ist es denn rechtens, dass die mir dann eine Mahnug zuschicken? > >Natürlich ist es rechtens - die Fahrschule geht ja davon aus, dass die Forderung berechtigt ist. Dass eine Mahnung in deinem Fall völlig sinnlos ist, ist ein anderes Thema. Durch deine (sogar schriftliche!) Erklärung, dass du die Forderung nicht anerkennst, ist ohnehin Verzug eingetreten. Aus dem Gefühl würde ich sagen, dass daher die Berechnung von Gebühren für diese Mahnung unzulässig ist. > >Es sieht jetzt so aus: > >- Wenn Teile der Forderung (oder vielleicht sogar die ganze Forderung) berechtigt sind, kann die Fahrschule jetzt mit verschiedenen Mitteln versuchen, das Geld einzutreiben. Die dafür erforderlichen Auslagen musst am Ende du erstatten (das werden u.U. deutlich mehr als die 215 € sein), außerdem fallen dafür Verzugszinsen (5,12 % p.a.) an. Daher meine Empfehlung, den unstrittigen Teil der Rechnung (falls es das gibt) umgehend zu begleichen und generell zu versuchen, den Sachverhalt aufzuklären. Bei Vollstreckungsversuchen verlieren bei solchen Beträgen letztendlich beide Seiten. > >- Nur wenn du ganz sicher bist, dass die Forderung unberechtigt ist, kannst du der Sache eher gelassen entgegensehen. In diesem Fall würde ich gar nichts mehr unternehmen und jeglichen Kontakt zur alten Fahrschule ablehnen. Mal sehen, was die Fahrschule dann macht. > >Hast du denn selbst Aufzeichnungen gemacht, wann du wie viele Fahrstunden hattest?
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