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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Den Ausbildungsnachweis schuldet die Fahrschule - wenn überhaupt - aus öffentlichem Recht. Das mit der privatrechtlichen Angelegenheit (Ausbildungsentgelt) zu verknüpfen ist unzulässig, und zwar für beide Seiten: >>- Wenn du die Forderung nicht bezahlst, muss die Fahrschule trotzdem im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang die Bescheinigungen ausstellen. >>- Wenn die Fahrschule die Ausstellung von Bescheinigungen verweigert, darfst du nicht im Gegenzug die Bezahlung verweigern. > >Wie sollte ich die Situation angehen ? > >>Hast du das der Fahrschule bereits mitgeteilt, d.h. weiß die Fahrschule, dass du nicht zahlst, weil du den Rechnungsbetrag anzweifelst? Das muss man zunächst einmal deutlich sagen. Die Fahrschule ist dann - wie jeder andere Anspruchsteller auch - in der Pflicht, ihren Anspruch zu beweisen. Wie sie das anstellt, ist ihre Sache. > >Dies habe ich in den Brief deutlich gemacht und die Fahrschule weiß auch, dass ich den Rechnungsbetrag anzweifel. > >>Statt mich in den Begriff "Ausbildungsnachweis" zu verbeißen, würde ich die Fahrschule auffordern, mir Nachweise über ihre Forderung vorzulegen. Inhaltlich mag das dann so ähnlich wie ein Ausbildungsnachweis aussehen - was auf dem Papier ganz oben steht, ist ja letztendlich egal. Ich nehme an, dass du die Fahrstunden irgendwie quittieren musstest. Auf diesem Weg sollte nachprüfbar sein, was tatsächlich gefahren wurde. > >Als ich vor einigen tagen mein Ausbildungsnachweis von der Fahrschule haben wollte, >weigerte er sich erstmal mir dies zu übergeben. Nach einem kurzen gespräch, druckte er mein Ausbildungsnachweis aus und verlangte von mir es zu unterschreiben. Ich wiederum weigerte mich irgendwas zu unterschreiben bevor ich nicht alles überprüft habe, daraufhin schmiss er den nachweis zusammengerollt in den Mülleimer. > > >>Noch ein Wort der Warnung: Offensichtlich hat die Fahrschule den fälligen Betrag bereits angemahnt. Zahlungsverzug dürfte also inzwischen eingetreten sein. Sollte sich die Forderung als berechtigt erweisen, darf dir die Fahrschule - neben einer Bearbeitungsgebühr und Mahnspesen - auch Verzugszinsen berechnen. In jedem Fall bist du also gut beraten, den unstrittigen Teil der Forderung umgehend zu begleichen. > >Zahlungsverzug? Auf der Rechnung steht unten diesmal nur ZAHLUNG BIS SOFORT OHNE ABZUG! >Ist es denn rechtens, dass die mir dann eine Mahnug zuschicken? >Die 215€ soll ich sofort begleichen? >
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