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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Wo liest du das? Von "aushändigen" ist da keine Rede. Es geht auch nicht um den Aubildungsnachweis (was auch immer du darunter verstehst), sondern um die Aufzeichnungen der Fahrschule zum Ausbildungsverlauf. Schließlich sind diese Aufzeichnungen nur "nach Abschluss der Ausbildung" zur Unterschrift vorzulegen. > > >Der Ausbildungsnachweis ist am Ende der Ausbildung vom Inhaber der Fahrschule oder verantwortlichen Leiter des Ausbildungsbetriebes zu unterschreiben sowie vom Fahrschüler gegenzuzeichnen oder sonst zu bestätigen. Eine Kopie ist dem Fahrschüler auszuhändigen. > >Ausbildungsbescheinigung(http://fahrschulen-im-web.de/images/anlage72.jpg) >Ausbildungsnachweis (http://www.fahrtipps.de/download/dateien/dv-fahrlg-anlage-3.pdf) > >>>Dann frage ich mich, was du noch willst. > > >Ich möchte für mich den Ausbildungsnachweis haben und nochmal die rechnungen zu überprüfen. > > >>>Die Aufzeichnungen zur Ausbildung stehen dir nicht zu, sie sind für die Fahrschule bestimmt. Natürlich kann die Fahrschule dir diese Unterlagen zur Verfügung stellen, z.B. um ihre Forderung gegen dich zu beweisen. > >>>Hast du denn Zweifel an der Höhe des Rechnungsbetrags? > >Ich weiß nicht was du genau mit den Aufzeichnungen meinst. Ich weiß nur das mir mein Ausbildungsnachweis zusteht. > >Ja ich zweifel sehr daran, warum sollte sich die Fahrschule so querstellen? >
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