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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Wenn ich das lese: >>>Habe mitte 2007 mit der Ausbildung begonnen und solange zieht sich der Führerschein schon hin :D. >> >>kann ich mir vorstellen, dass die Sonderfahrten (und nur um die geht es bei der Ausbildungsbescheinigung) mittlerweile eh schon verfallen sind. :o( >>Wann waren die letzten SONDERFAHRTEN denn? > >Das hatte ich ja schon angesprochen. Interessant wäre übrigens eher, wann die erste praktische Prüfung war. Das Datum des Ausbildungsnachweises muss nicht unbedingt mit der letzten Sonderfahrt zusammenfallen. Bis der TE hier aber mit ein paar Informationen rausrückt, wird sich das nicht klären lassen. > > >>Den Ausbildungsnachweis darf er ja behalten,bis er seine Restkohle hat, oder? > >Das ist dir weiter oben schon mehrfach geschrieben worden: Nein, er darf nicht. Melde das der Behörde, die in eurer Stadt bzw. eurem Landkreis die Aufsicht über die Fahrschulen führt. Wenn er dir das so gesagt hat ("Nachweis nur gegen Geld"), stellt das sogar eine Straftat (Nötigung) dar, und zwar unabhängig davon, ob die Forderung berechtigt ist. > > >>(Hat mir aber immer noch keine Auflistung über die angebliche Summe gebracht) > >Lass das doch sein Problem sein. Deines ist es jedenfalls nicht.
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