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Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ich besitze FK B, darf also Anhänger bis 750 kg zGG fahren. > >Ja, aber noch mehr. > > >>Wie sieht das aber mit einem Anhänger zGG 1000 kg aus, der leer ist, also weniger als 750 kg wiegt? Darf ich den dann noch fahren? > >Für die erforderliche Fahrerlaubnisklasse sind die tatsächlichen Gegebenheiten egal. Wichtig ist, wie schwer der Anhänger sein DÜRFTE. > >U.U. darfst du diesen Anhänger aber trotzdem ziehen. Dazu brauchst du ein Zugfahrzeug mit einer Leermasse von mindestens 1000 kg und einer zGm von höchstens 2500 kg. Ein solches Gespann (zGm Anhänger ist max. Leermasse Zugfahrzeug und Summe der beiden zGm ist max. 3500 kg) gehört auch noch zur Klasse B. > >Das lernt man übrigens in der Fahrschule.
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