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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Bis zur Abgabe deiner Teilnahmebescheinigung hast du außer dem Bußgeld und einem weiteren Fahrverbot (leider) nix weiter zu erwarten. > >An das Fahrverbot glaube ich nicht, selbst wenn die 75 km/h schon der vorwerfbare Wert wären (unwahrscheinlich, da er erst heute "geplitzt" wurde) - jedenfalls nicht, falls 50 km/h erlaubt waren. > >Das Fahrverbot wäre erst ab einer Überschreitung von 26 km/h obligatorisch, ohne den Verstoß mit 83 km/h sogar erst ab 31 km/h. Auch ein Fahrverbot wegen Beharrlichkeit ist bei nur einer Voreintragung kaum verhältnismäßig, wohl aber die Erhöhung des Bußgelds. Beim nächsten Verstoß ab 21 km/h wäre aber (aufgrund von dann zwei Voreintragungen) ein zusätzliches Fahrverbot nicht unwahrscheinlich. > > >>Überdenk deine Fahrweise, BEVOR es zu spät ist. >> >>Und damit meine ich nicht, dass der Führerschein weg ist, sondern bevor mal was richtiges passiert! >> >>Ich weiß, als Antwort kommt wohl wieder: ich kann das .......... > >Für diesen Fall eine einfache Rechnung: 4 Punkte in 4 Monaten bedeutet 18 Punkte in - na?
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