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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>>Ja es stimmt, dass die Theorieprüfung nach einem Jahr verfällt, wenn bis dahin nicht die Praktische bestanden wurde. >>~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~ >> >>Und es ist auch richtig, dass eine neue Grundgebühr gefordert werden kann. >>Das liegt daran, dass der Ausbildungsvertrag zwischen Fahrschule und Fahrschüler auf in Jahr befristet ist. >>Die FS ist dann berechtigt einen neuen (Teil-)Grundbetrag nehmen. Muss es aber nicht. >>Nur, dass es dem Fahrschüler nicht bekannt war, stimmt so nicht. >>Diese Hinweise sind Bestandteil der AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen), die in der FS aushängen und meist auch ein Teil des Ausbildungsvertrages bilden (wenigstens aber schriftl. Bezug darauf nehmen), der vom Fahrschüler unterschrieben wird. >> > > >Das stimmt so nicht ganz. Das der Vertrag nur 1 Jahr fültig ist, stimmt. Das dann der Vertrag erneuert werden kann, stimmt auch. > >Aber hier hat der Fahrschüler den Führerscheinantrag (die Theorieprüfung) verfallen lassen. Nach einem Jahr ist die Theorieprüfung erloschen, und muss neu gemacht werden. >Dies sind allerdings Bestimmungen vom Gesetzgeber und nicht von der Fahrschule und steht so in den AGBs des Tüv. Aber jede gute Fahrschule erzählt ihren Fahrschülern darüber. Über das ob, und wann es dem Fahrschüler mitgeteilt wurde, und ob die Führerscheinprüfung von der Fahrschule verzögert wurde, muss (kann) der Fahrschüler sich mit denen streiten. > > >MfG >carllson
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