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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ich habe Klasse B und möchte mir nun ein Roller zulegen. >>Da ich mich nie wirklich für Zweiräder und Motorleistungen [Auto] etc. interessiert habe weiß ich nicht genau, welche Mofas/Roller ich fahren darf. > >Klasse B enthält Klasse M. Damit darfst du Kleinkrafträder bis max. 50 cm³ Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit fahren. Der Roller, der dich interessiert gehört also noch zur Klasse M. > > >>Kann ich mit meinem Führerschein den fahren? > >Du darfst. Ob du kannst, ist eine andere Frage. Tu dir selbst einen Gefallen und lass dir mindestens von einem erfahrenen Fahrer zeigen, wie das mit dem Rollerfahren geht. Mach dich mit dem Fahrzeug ausreichend vertraut, bevor du dich in den Verkehr traust. Achte auf eine geeignete Bekleidung und einen vernünftigen Helm. > > >>Und was hat es mit dem Drosselsatz auf sich? > >Damit kann man das Fahrzeug zum Mofa umbauen. Mit dem Satz lässt sich die Höchstgeschwindigkeit auf 25 km/h drosseln, außerdem wird die Sitzbank soweit verkürzt, dass das Fahrzeug nur noch einsitzig ist. Für ein Mofa braucht man nicht einmal Klasse M, sondern nur eine Prüfbescheinigung (6 Doppelstunden Theorie, praktische Einweisung, nur theoretische Prüfung, ab 15 Jahren) oder eine beliebeige Fahrerlaubnisklasse. > >>Brauch ich den oder kann ich auch ohne fahren? > >Du darfst also auch ohne Drosselsatz fahren. > > >>(ohne Ärger von der Polizei zu bekommen natürlich) > >Um weiteren Ärger zu vermeiden, solltest du die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs kontrollieren. Einige Roller sind auch im Auslieferungszustand - also ohne dass du daran etwas frisiert hast - bereits zu schnell. Das kann für dich viel Ärger bedeuten. Ganz vorne in der Liste steht eine Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis - eine Straftat! > >Zur Kontrolle ist der Tacho nur begrenzt geeignet (Tachovoreilung), obwohl wesentlich mehr als 50 km/h auf der Anzeige schon verdächtig wären. Besser solltest du das mit einem Navi oder durch nachfahren mit einem Fahrzeug mit bekannter Tachovoreilung nachmessen. Sollte die Höchstgeschwindigkeit nicht passen, muss der Händler nachbessern, ggf. auch umtauschen. > >Auch ein beliebtes Problem: Jedes Jahr am 1. März brauchst du ein neues Versicherungskennzeichen. Das darfst du unter keinen Umständen vergessen - wäre wieder eine Straftat, diesmal nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
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