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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Gut, dass nichts schlimmes passiert ist! >> >>>naja der schock sitzt noch ein wenig und ich hab das kind nicht erwischt. >> >>Da das Kind dir kaum ausgewichen sein wird, dürfte deine Geschwindigkeit insgesamt angemessen gewesen sein. Aber das musst du natürlich auch selbst hinterfragen: Hätte es unter weniger günstigen Umständen vielleicht nicht mehr gereicht? >> >> >>>ich bin in der probezeit,hätt ich das kind erwischt,was wäre mit mir passiert??wäre meine probezeit verlängert worden??oder wäre mein schein weg?? >> >>Was dir vielleicht nicht klar ist: Für Probezeitfolgen (oder anderen Ärger) muss es keine Unfall geben! Dazu Nr. 10 aus dem Bußgeldkatalog: >> >>Als Fahrzeugführer ein Kind, einen Hilfsbedürftigen oder älteren Menschen gefährdet, insbesondere durch nicht ausreichend verminderte Geschwindigkeit, mangelnde Bremsbereitschaft oder unzureichenden Seitenabstand beim Vorbeifahren oder Überholen >> >>80 €, 3 Punkte, A-Verstoß. >> >>Schon in diesem Fall würde also ein Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um 2 Jahre verlängert. Grund: Gegenüber den genannten Personen hast du eine ganz besondere Sorgfaltspflicht. >> >>Kommt es zum Unfall, steht zunächst einmal sogar eine Straftat im Raum: fahlässige Körperverletzung (§ 229 StGB) oder sogar fahrlässige Tötung (§ 222 StGB). Bei Straftaten sind die Folgen schwerer einzuschätzen, im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten gibt es nämlich keine Regelsätze: >> >>- Die (völlig unwahrscheinliche) absolute Obergrenze ist eine Freiheitsstrafe (3 Jahre bei KV, 5 Jahre bei Tötung), Entzug der Fahrerlaubnis samt Sperrfrist bis zu 5 Jahren, in Einzelfällen auch lebenslänglich. >> >>- Im günstigesten Fall wird das Verfahren ohne Auflagen eingestellt. Dann ist aber trotzdem noch die Ahndung o.g. Ordnungswidrigkeit (bei Unfall sind das 100 €, 3 Punkte, A) möglich. >> >>- Wahrscheinlich ist irgendetwas dazwischen: Vielleicht eine Einstellung gegen Auflagen, vielleicht eine Verurteilung (auch als Strafbefehl) zu ein paar Tagessätzen (im Jugendstrafrecht alternativ Sozialstunden), vielleicht auch ein Fahrverbot zwischen 1 und 3 Monaten. >> >>Im Fall der Verurteilung gibt es außerdem 5 statt 3 Punkten. >> >>Probezeitfolgen gibt es grundsätzlich immer. Einzige Ausnahme wäre die Einstellung des Verfahrens, wenn anschließend die Ordnungswidrigkeit nicht weiter verfolgt wird. > >danke kk!!weil nach der autofahrt fragte ich meine mutter was wäre wohl geschehen wenn ich das kind erwischt hätte?? > >ich möcht mir es nicht leisten das i-was schief läuft!!zum 2. ich mach mir auch über alles gedanken,egal über was!!deswg hat es mich etz interessiert.
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