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Datum:
Samstag, 16. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>und der täter sollte nicht nur wegen "gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr mit Todesfolge" verurteilt werden, sondern gleich wegen mehrfach versuchten und 1x durchgeführten mord. weil was anderes ist so etwas für mich nicht. > >Der Weg über den gefährlichen Eingriff (§ 315b StGB) ist nur eine Konstruktion, um eine Mindeststrafe zu erreichen - bei der fahrlässigen Tötung (das wäre die Alternative) gibt es das nämlich nicht. > > >>Der hat die tat ja geplant und niemand kann mir erzählen, dass er sich über die folgen nicht bewusst war! > >Über die MÖGLICHEN Folgen - sicher. Aber ob er diese Folgen tatsächlich beabsichtigt hat und - wichtiger - ob man das nachweisen kann? Strafrechtlich macht das einen riesigen Unterschied.
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