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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>Wie schon richtig geschrieben wurde, handelt es sich bei der Delle im Fahrzeug um einen Eigenschaden, also ein Fall für die (Voll-)Kasko. Die Haftpflichtversicherung würde nur bei Fremdschäden greifen. > >Die Übernahme durch eine private Haftpflicht kommt gleich aus mehreren Gründen nicht in Frage. Eine kleine Auswahl: > >- Schäden durch Verkehrsunfälle beim Führen von Kraftfahrzeugen sind in der Privathaftpflicht grundsätzlich nicht abgedeckt. Sogar Schäden, die man auf dem Fahrrad oder als Fußgänger verursacht (also außerhalb des PflVersG), sind nicht immer versichert. > >- Geliehene Sachen (hier: das Auto) sind in der Regel von den Versicherungsleistungen ausgenommen. > >- Außerdem wären die Deckungssumme einer üblichen PHV für den Straßenverkehr einfach zu niedrig angesetzt. > > >Jetzt noch zur Frage nach der Versicherung für nicht versicherte Fahrer: > >Das ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Haftpflicht und Kasko. Die Kfz-Haftpflicht ist eine Pflichtversicherung und der Gesetzgeber schreibt hier bestimmte Standards vor. Die Versicherung muss zahlen! Unter gewissen Umständen kommen Regressansprüche in Frage (hier eher nicht) und natürlich können Vertragsstrafen vereinbart sein und die Prämie erhöht sich. Die Kasko dagegen ist freiwillig. Die Police lässt sich dabei zwar nicht völlig frei gestalten, aber im beschriebenen Szenario (nicht versicherter Fahrer) kann Leistungsfreiheit vereinbart sein.
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