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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Mit der Kasko hat das übrigens gar nichts zu tun. Die zahlt sowieso nur Sachschäden am eigenen Fahrzeug.< > >Genau, die Teilkasko deckt Schäden, die am eigenen Auto durch z.B. Sturm, Hagel, Brand, Explosion, Diebstahl, Tierbiss (Marder).... entstanden sind. > >Die Haftpflichtversicherung übernimmt Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden. >Keinen Versicherungsschutz gibt’s bei Eigenschaden (weil niemand sich selbst gegenüber haftpflichtig sein kann... also nur den Schadensausgleich gegenüber einem Dritten) ODER Schäden gegen mitversicherte Personen (d.h. Ansprüche des Versicherungsnehmers/ Eigentümers/ Halters gegen mitversicherte Personen wegen Sach-/ Vermögensschäden sind ausgeschlossen ABER Personenschäden sind mitversichert). >-> Also solang mit dem Fahrzeug nicht mehr Personen befördert werden als man darf gibt’s keinen Probleme. > >>das stimmt so nicht. jeder insasse ist versichert, falls es aber mehr als erlaubt sind und es zu einem unfall kommt, nimmt die versicherung den schuldigen in regress< > >„...jeder Insasse ist versichert....“ > >Das muss bei der Insassenunfallversicherung nicht unbedingt der Fall sein. Da kann nämlich die Versicherungssumme im Pauschalsystem oder im Platzsystem aufgeteilt werden. >Pauschalsystem: Die Summe wird gleichmäßig, auf im Fahrzeug befindliche Personen, aufgeteilt >Platzsystem: Nur bestimmte Plätze sind versichert (also z.B. nur der Fahrer). > >Ich hoff, dass das etwas geholfen hat ;-) > >
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