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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>> Die Zulassungsstelle möchte außerdem einen Eigentumsnachweis sehen, also z.B. den Kaufvertrag. >>> >>Das scheint wahrscheinlich unterschiedlich zu sein. >>Einen Eigentumsnachweis habe ich noch nie gebraucht. > >Das Problem dabei ist § 12 FZV: > >"Mit dem Antrag auf Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Zulassungsbehörde die Verfügungsberechtigung über das Fahrzeug nachzuweisen. [...]" > >Das war auch zu Zeiten, als das noch Fahrzeugbrief hieß, nicht anders. Praktisch führt das aber zu erheblichen Problemen. > >Viele Zulassungsstellen fordern eben einen Kaufvertrag und sind damit auf der sicheren Seite. Andererseits herrscht für den Kaufvertrag bei Kfz. Formfreiheit, d.h. der Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Dann wird es für den Eigentümer mit dem Nachweis schwer. > >Besonders schwierig wird das in dem Moment, in dem der Verfügungsberechtigte gar nicht der Eigentümer ist, also z.B. wenn das Fahrzeug dem Vater gehört, aber der Sohn darüber frei verfügen darf, für alle Kosten aufkommt (also tatsächlicher Halter ist) und sich gerne auch als Halter eintragen lassen würde. Letztendlich wird die Zulassungsstelle sich mit glaubwürdigen Angaben, ggf. einer EV und einer ergebnislosen KBA-Abfrage eben zufrieden geben müssen. > >Wenn die Zulassungsstelle aber gar nichts fordert, begibt sie sich auf dünnes Eis. > > >>Bei uns ist es so, dass wer den Kfz.-Brief vorlegt, dem gehört das Fahrzeug auch und wird als Halter eingetragen. > >Der Brief bzw. inzwischen Zul.Bescheinigung Teil II sagt bei der Zulassung nichts über Eigentumsverhältnisse aus. Das war schon immer so, neuerdings steht es auch noch einmal ausdrücklich in den Papieren. > >Der Brief ist nur für den gutgläubigen Erwerb wichtig. Einfach gesagt: Wenn du beim Fahrzeugkauf den Brief ausgehändigt bekommst, darfst du davon ausgehen, dass dein Gegenüber zum Verkauf berechtigt ist. Man kann(!) in diesem Fall tatsächlich Eigentümer werden, obwohl der Verkäufer den Wagen gar nicht verkaufen durfte. > >Das ist aber eine rein privatrechtliche Angelegenheit ohne Relevanz für die Zulassung. > > >>Also, eventuell vorher in der Zulassungsstelle anrufen und danach fragen ob Du den Kaufvertrag vorlegen mußt. > >Das ist - wie immer - die optimale Lösung.
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