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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Nicht immer müssen Delikte mit dem Straßenverkehr, oder Alk und Drogen, zusammen hängen, wenn die Führerscheinstelle vor Genehmigung des Antrages eine bestandene MPU haben möchte. > >Ja, aber trotzdem gibt es Grenzen. In § 11 Abs. 3 FeV stehen die möglichen Gründe, Nr. 5-7 sind hier interessant. Demnach muss eine einzelne Straftat immer erheblich sein (ein schwieriger Begriff, ein Verbrechen sollte es hier aber schon mindestens sein) und auch bei mehreren Straftaten muss ein Bezug zum Verkehr bestehen oder ein "hohes Aggressionspotenzial" erkennbar sein. > >Einfacher Betrug ist keine "erhebliche Straftat" (es gibt noch nicht eine Mindeststrafe!), hat meist nichts mit dem Straßenverkehr zu tun und das hohe Aggressionspotenzial sehe ich auch nicht. > > >Außerdem werden bei Ersterteilungen nur sehr selten Auskünfte aus dem BZR eingeholt. Es ist also gut möglich, dass die FE von der Verurteilung gar nichts erfährt.
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