Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
Fahrschulen in Großstädten
Fahrschulen nach Ort sortiert
Fahrschulen nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule eintragen
Fahrschuleintrag ändern
Preise eintragen/ändern
Werbung für Fahrschulen
Fahrschuleintrag löschen
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Forum "Verliebt in den Fahrlehrer"
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Startseite
Fahrschulen suchen
Suchmaske
in Großstädten
alpabethisch nach Ort sortiert
nach PLZ sortiert
Was kostet der Führerschein?
Für Fahrlehrer
Stellenangebote
Fahrschule kostenlos eintragen
Fahrschuleintrag kostenlos ändern
Preise eintragen oder ändern
Werbung für Fahrschulen
Eintrag einer Fahrschule löschen
Individuell angepaßtes Lernsystem
Theorie lernen
Online-Lernsystem
Fahrschule.de - App
Kostenlose Testbögen
Amtlicher Fragenkatalog
Tipps
Führerschein in Sicht
Theorie und Praxis
Nach der Fahrschule
Recht
Straßenverkehrs-Ordnung
Bußgeldkatalog
EU-Führerschein
Forum
Führerschein- und Fahrschulforum
Forum "Verliebt in den Fahrlehrer"
Fahrlehrerforum
Impressum
Nachricht senden
Datenschutz
Haftungsausschluß
Mediadaten
Impressum
Dieses Bild finden Sie in hoher Auflösung in der
Fahrschule.de App
und im
Online-Lernsystem
Führerschein und Fahrschulforum
Nachricht schreiben
Datum:
Sonntag, 17. November 2024
Alias:
E-Mail:
Ich möchte über Antworten auf diesen Beitrag per E-Mail benachrichtigt werden.
Thema:
Zeichen:
Kein Zeichen
Kein Zeichen
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Zeichen:
Keines
Frage
Idee
Info
Achtung
Antwort
Zustimmung
Ablehnung
:)
:(
Text der Nachtricht:
>>Er hält 1,50 bis 2,00 Euro für sog. Vortests für angemessen, also für das simple Ausfüllen von Fragebögen. > >Über die Frage, ob das angemessen ist, kann man sich sicher streiten. Ich finde es auch an der Obergrenze - aber wenn die Bögen kostenlos ausgegeben und korrigiert werden, muss das eben in die sonstigen Preise einkalkuliert werden. So oder so: Der Schüler zahlt. > > >>Das ist schlichtweg illegal, denn das Fahrlehrergesetz nennt ALLE Preise, die eine Fahrschule verlangen darf. Sog. Vortests gehören nicht dazu. > >Nach dieser Argumentation dürfte die Fahrschule auch kein Lehrmaterial verkaufen, keine Sehtests, LSM- oder EH-Kurse oder Sicherheitstrainings durchführen und noch nicht einmal die Gebühren für TÜV/DEKRA durchreichen. Ganz so einfach ist es also nicht. > >§ 19 FahrlG ist mit "Unterrichtsentgelte" überschrieben. Daher regelt dieser § auch nur Entgelte für den auf dem FahrlG basierenden Unterricht. Weitergehende Leistungen darf die Fahrschule natürlich trotzdem anbieten und auch berechnen. > >Sollte der "Vortest" also von der Fahrschule vor der Vorstellung zur TP verlangt werden, darf er nichts kosten - dieser Aufwand ist mit dem Vorstellungsentgelt bzw. dem Grundbetrag abgegolten. Gibt die Fahrschule dagegen auf freiwilliger Basis Bögen aus, darf sie dafür etwas verlangen. Ob das taktisch klug ist, muss die Fahrschule selbst wissen ...
Ich willige ein, dass meine Angaben verarbeitet und gespeichert werden und mir mein Autor Code per E-Mail zugesandt wird.
Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft auf dieser Seite oder per E-Mail an
forum@fahrschule.de
widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Ihren Daten finden Sie in der
Hilfe zum Forum
und in unserer
Datenschutzerklärung
.
Nach dem Absenden wird Ihnen Ihre Nachricht vor der Veröffentlichung nochmals angezeigt.
Lernen Sie mit dem
Online-Lernsystem
ab 5,99 € online und mobil für die Theorieprüfung!
Hier klicken!
Fahrschule.de 2024
Theorie-App für alle
Führerscheinklassen.
Fahrschule.de Lite
Die kostenlose
Testversion der App
Fahrschule.de 2024