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Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>> >Der Fußgänger wird nicht nach dem Bußgeldkatalog bestraft! >> >>hmm, schreckliche Geschichte, aber ich verstehe gerade nicht, was genau du damit sagen möchtest?! > >Das gleiche, was auch ich schon versucht habe: Ganz unabhängig von Strafen oder der Wirksamkeit dieser Beschilderung, wird hier vor einer Gefahr gewarnt. Während du dich gerade hauptsächlich auf die möglichen Strafen konzentrierst, könnte die Gefahr jede Strafe in den Schatten stellen. Dem Fußgänger wäre ein Bußgeld sicher lieber gewesen ... > > >>Also die Beschreibung wäre so richtig: >>- Dreieck >>- innen weiß mit rotem Rand >>--> quasi "Achtung"-schild >>- in der Mitte war ein schwazes Ausrufezeichen >>- Darunter ein Zusatzschild mit: >name< gesperrt >>- Schrift schwarz und der Hintergrund weiß mit >einem minimalen, fast nicht zu erkennenden >schwarzen Rand > >Das ist zwar ein Zeichen nach StVO, aber es ordnet kein Verbot an. Das Schild warnt nur vor der (später folgenden?) Sperrung.
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