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Datum:
Sonntag, 17. November 2024
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Text der Nachtricht:
>>Ich habe mit Versicherungen nichts am Hut. Bin kein Fachmann. >>Ich kenne aber auch keine Versicherung, wo sich der Beitrag danach richtet, wie alt man ist oder ob Halter und Fahrer eine Person sind. > >Das Alter macht es einfacher, über die von dir beschriebene Verhandlung mit der Versicherung in einer besseren Klasse als SF 0 zu beginnen. Mit 18 wird das schwer, mit Mitte 20 oder sogar Anfang 30 deutlich einfacher. > > >>Es sei denn, dass dieses eine Versicherung als Bonus vertraglich vereinbart. Genauso wie Rabatt für Garagenfahrzeug, Wenignutzer oder Frauenextratarif. > >Daruf läuft es hinaus. Die üblichen Kategorien sind: Nur Halter, Halter + Partner, Halter + Partner + Kinder, andere. > >Beim Alter gibt es eine Grenze, meist zwischen 23 und 25. Wenn der jüngste Fahrer unter der Grenze liegt, wird ein Zuschlag fällig. Einge Versicherer rechnen hier auch noch das Geschlecht ein. > > >>Soetwas schließt man aber nicht ab. > >Die Daten fragt der Versicherer ab (zu recht, sie sind statistisch relevant) und ohne Angaben wirst du für einen privat genutzten Wagen kaum einen Vertrag bekommen. Ich kann auch nicht wirklich ein Problem dabei sehen - auch bei der Frage nach dem regelmäßigen Abstellplatz nicht. > > > >> Der Mutter können Punkte und Probezeitfolgen ja egal sein >>- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - >>Auch das ist eine Argumentation, der ich nicht folgen kann. >>Muß ich aber auch nicht. > >Egal kann es ihr in sofern sein, dass ihr dadurch (fast, dazu gleich) keine Nachteile, jedenfalls keine finanziellen, entstehen. Natürlich sollte es ihr nicht egal sein, wenn der Nachwuchs ständig Punkte einfährt. > > >>Ich weiß auch nicht wie alt die Mutti von ihr / ihm ist. >>Eventuell möchte sie in den nächsten Jahren auch den Führerschein machen. Ich hatte schon Damen über 60, denen der Mann weggestorben ist und sie jetzt den Führerschein brauchten. > >Die Punkte sind nach 2 Jahren weg, das nur zum zeitlichen Horizont. > > >>Wenn Mutti dann einen Antrag auf Führerschein stellt und dabei erfährt, dass das Punktekonto bereits voll ist und erst einmal ein Kurs zum Punkteabbau zu absolvieren ist.............. > >Auch da sehe ich keine Gefahr. Punkteabbau kommt in diesem Fall grundsätzlich nicht in Frage. Beachte dazu die Formulierung im § 4 StVG, z.B. Abs. 3: > >"Die Fahrerlaubnisbehörde hat gegenüber den Inhabern einer Fahrerlaubnis folgende Maßnahmen (Punktsystem) zu ergreifen [...]" > >Ohne FE kann man zwar Punkte sammeln, aber die damit verbundenen Maßnahmen nicht auslösen. > >Hat man aber zum Zeitpunkt des Antrags auf Erteilung noch Eintragungen (und dabei kommt es gar nicht so sehr auf die Punkte an), kann die FEB Eignungszweifel anmelden. Das läuft dann aber eher auf eine MPU hinaus. Das sollte man natürlich vermeiden. > > >Ein guter Kompromiss könnte sein, dass die Mutter so lange als Halterin zur Verfügung steht, wie höchstens 1-2 Einträge anfallen. Das gefährdet die FE-Zukunft der Mutter nicht, ermöglicht trotzdem die günstigere Einstufung in der Versicherung und bietet dem Nachwuchs noch eine zusätzliche Absicherung gegen ein ASF. Erziehung muss ja nicht am 18. Geburtstag aufhören ...
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